Die Stadtgärtnerei informiert, dass die Antragsfrist der Förderprogramme Biotopverbund für das Jahr 2024 noch bis zum 15. März läuft. Für Streuobstwiesen, die bereits 2023 beantragt wurden und auf denen sich nichts verändert hat, ist ein einfacher Wiederholungsantrag ausreichend. Bei jeder Art von Veränderung (Adresse oder Bankverbindung, Anzahl der Bäume oder Bewirtschafterwechsel) ist für das Streuobstwiesen-Pflegegeld jedoch ein Änderungsantrag zu stellen.
Wer auf seiner Streuobstwiese einen hochstämmigen Obstbaum neu pflanzen oder einen abgestorbenen Altbaum ersetzen möchte, kann über das Hochstamm-Programm der Stadt wie bisher Gutscheine beantragen. Diese können – und dies ist neu – bei ortsansässigen Baumschulen nur zwischen Mitte Oktober und Ende November eingelöst werden. Aufgrund der klimatischen Veränderungen und dem daraus folgenden hohen Gießaufwand werden nur noch Herbstpflanzungen gefördert.
Antragsformulare zu den Förderprogrammen „Streuobstwiese“ und „Hochstamm-Neupflanzung“ sowie die zugehörige Sortenliste liegen zusammen mit den Förderrichtlinien bei der Tourist Information aus oder sind auf der Homepage der Stadt unter der Rubrik Stadt und Tourismus/Natur und Gärten/Förderprogramme Biotopverbund zu finden.
Bei Fragen steht die Stadtgärtnerei, Höpfigheimer Str. 26. Tel. 07142/74-391, Fax -405, E-Mail: k.rau[at]bietigheim-bissingen.de oder c.walter[at]bietigheim-bissingen.de zur Verfügung.