Die warme Jahreszeit hat begonnen und alle genießen die lauen Sommerabende gerne im Freien zum Spielen und Grillen. Dass man hierbei die Interessen der Nachbarn beachtet, ist eigentlich selbstverständlich.
Für die nächtlichen Aktivitäten im Freien gelten jedoch folgende Vorschriften: Trotz Grillparty und lauer Nächte ist die Nachtruhe ab 22.00 Uhr zu beachten, die durch Gesetz im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr täglich festgesetzt ist. Dies gilt auch für Partys auf städtischen Grünflächen sofern diese Flächen für die Öffentlichkeit freigegeben sind. Nicht zugelassen ist außerdem das Grillen außerhalb zugelassener Feuerstellen.
Wer gegen diese Regeln verstößt, muss ggf. mit einem Bußgeldverfahren rechnen, das im Falle erheblicher Belästigung oder Gesundheitsschädigung mit einem Bußgeld bis zu 5.000,-- € geahndet werden kann. Die Annahme Vieler, sich einmal jährlich über diese Bestimmungen hinwegsetzen zu dürfen, ist falsch.
Nicht nur das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme, auch die gesetzlichen Bestimmungen zum Lärmschutz verlangen, ab 22.00 Uhr den Lärmpegel im Freien zu drosseln und die Aktivitäten in geschlossenen Räumen fortzusetzen. Die Nachbarn werden es danken!