Information über die Form der öffentlichen Zustellung
Hiermit wird darüber informiert, dass öffentliche Zustellungen nach § 11 Abs. 2 LVwZG ab sofort auf dem Internetauftritt der Stadt Bietigheim-Bissingen unter https://www.bietigheim-bissingen.de/aktuelles/ erfolgen.
Benachrichtigungen im Rahmen der öffentlichen Zustellungen erfolgen gemäß § 10 Abs. 2 VwZG und § 11 Abs. 2 LVwZG ausschließlich an dieser Stelle.
Aktuelle Meldungen
Ausstellungsstart – „BiBi Pop – von Beatighome bis Hip-Hop Town. 60 Jahre Musikgeschichte in Bietigheim-Bissingen“
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