Städtischer Familienpass 2024
Familienpass bietet eine Menge Vergünstigungen
Ein attraktives Angebot für Familien mit Kindern, aber auch für Einzelpersonen hält die Wohngeldbehörde mit dem städtischen Familienpass bereit, der einige Vergünstigungen bei der Benutzung städtischer Einrichtungen bringt.
Dieser Pass kann von allen Bürgerinnen und Bürgern aus Bietigheim-Bissingen beantragt werden, vorausgesetzt, das monatliche Einkommen liegt nicht mehr als zehn Prozent über den Einkommensgrenzen nach dem Wohngeldgesetz bei Haushalten mit mindestens drei Kindern, ansonsten gelten die Einkommensgrenzen nach dem Wohngeldgesetz.
In Zahlen bedeutet dies beispielsweise: eine dreiköpfige Familie mit einem bereinigten Monatseinkommen bis zu 2.508,00 Euro hat Anspruch auf diese Vergünstigung. Eine Einzelperson kann bei einem bereinigten Monatseinkommen von bis zu 1.492,00 Euro den Familienpass erhalten.
Die Familienpassinhaber erhalten folgende Ermäßigungen: 50 Prozent beim Besuch der Jugendkunstschule Labyrinth, der städtischen Musikschule, der Kindergärten und von städtischen Kulturveranstaltungen jeweils bei Vorlage des städtischen Familienpasses an der Abendkasse oder bei der Tourist Information, Marktplatz 9.
20 Prozent auf eine Saisonkarte im Badepark Ellental.
Außerdem erhalten Familienpassinhaber vergünstigtes Mensaessen an den Schulen, sowie Ermäßigung bei der Kernzeitbetreuung und der Stadtranderholung.
Der städtische Familienpass kann bei der Wohngeldbehörde in der Löchgauer Str. 22, beantragt werden. Informationen und Anträge sind auch auf der städtischen Homepage unter www.bietigheim-bissingen.de zu finden.
Für die Antragstellung sind alle Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, ggf. die Nachweise über erhöhte Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten, Schwerbehinderung, Zahlung/Erhalt von Unterhaltsleistungen sowie Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen) erforderlich.
Sollte man im Bezug von Wohngeld, Bürgergeld, Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen sein, ist neben dem Antrag lediglich der aktuelle Leistungsbescheid erforderlich.
Da jedes Familienmitglied ab 6 Jahren einen Pass erhält wird jeweils ein Lichtbild benötigt. Wenn bereits ein Pass ausgestellt wurde, muss dieser lediglich bei der Antragsstellung miteingereicht werden.
Ein städtischer Familienpass wird, sofern die persönlichen Verhältnisse dies zulassen, für ein Kalenderjahr ausgestellt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können die Familienpässe um jeweils ein Kalenderjahr verlängert werden. Die Antragsstellung bzw. Verlängerung muss bis spätestens 31.03. des laufenden Jahres erfolgt sein, um die Vergünstigungen rückwirkend zum 01.01. zu erhalten. Bei Neuausstellung eines städtischen Familienpasses werden die Vergünstigungen ab dem 1. des Folgemonats gewährt.