Bezuschussung Jugendfreizeitmaßnahmen
Zuschuss für Freizeitmaßnahmen beantragen
- 2,50 Euro oder 3 Euro pro Tag und Bietigheim-Bissinger Teilnehmer/-innen
Der Stadtjugendring möchte darauf hinweisen, dass es in Bietigheim-Bissingen eine Möglichkeit zur Förderung für die Teilnahme an Freizeitmaßnahmen von Vereinen gibt.
Der Dachverband der Vereine, die Jugendarbeit betreiben, verteilt die Fördermittel im Auftrag der Stadt. 11.000 Euro stehen hierfür jedes Jahr bereit.
Für Freizeitmaßnahmen wie Zeltlager, Radtouren, Kanutouren, Stadtbesichtigungen, Trekkingtouren und Skifreizeiten werden Zuschüsse an Teilnehmer/-innen, die aus Bietigheim-Bissingen kommen, vom Stadtjugendring gewährt.
Anbieter in der Stadt sind unter anderem die Sportkreisjugend Ludwigsburg, die Schwäbische Albvereinsjugend, die Deutsche Schreberjugend, die Royal Rangers, die Katholische Jugend, die Evangelische Jugend und viele andere.
2,50 Euro gibt es dafür pro Teilnehmer und Tag. Bei Kindern und Jugendlichen Alleinerziehender oder bei Familien mit 3 und mehr Kindern überweist der Kassenwart des Stadtjugendrings 3 Euro.
Die Veranstaltung muss eine Dauer von mindestens zwei Tagen umfassen. Die längste Dauer der Höchstbezuschussung liegt bei 21 Tagen. Für die eingesetzten Betreuer gibt es 3 Euro pro Tag, wobei je 6 Kinder und Jugendliche ein Betreuer anerkannt wird. Bezuschussfähige Teilnehmer dürfen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Über die Möglichkeit der Bezuschussung gibt es ein Merkblatt, das bei Helmut Mager unter der Telefonnummer 07042/966177 oder per Post an Helmut Mager, Tulpenweg 10, 71665 Vaihingen angefordert werden kann. Er erteilt gerne auch weitere Auskünfte zu dem Zuschusswesen. Ein Antrag kann formlos gestellt werden oder auch auf einem bei ihm erhältlichen Vordruck. Es ist eine Ausschreibung der Maßnahme beizufügen. Früher war auch eine Teilnehmerliste mit Anschrift und Geburtsdatum nötig. Nach Intervention des Landesdatenschutzbeauftragten ist dies aber nun nicht mehr nötig. Es reicht eine verbindliche Erklärung, dass die Teilnehmer aus Bietigheim-Bissingen kommen und unter 18 Jahren alt sind.
Ergänzend weist der Stadtjugendring auch noch auf eine weitere Fördermöglichkeit hin: Die Zuschüsse für besondere Aufwendungen der Jugendverbände. Darunter sind Aufwendungen zu verstehen, die über die normale Jugendarbeit hinausgehen. Zum Beispiel ein Jubiläum oder ein Tag der Offenen Tür. Hier gibt es einen Zuschuss in Höhe von 45 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 430 Euro.
Antragschluss für alle geschilderten Zuschüsse ist der letzte Tag des jeweiligen Jahres.