Neuerungen im Pass- und Fischereiwesen
Neuerungen im Pass- und Fischereiwesen zum 01.01.2024
Die Gebühr für Reisepässe wird für Personen ab 24 Jahren von 60,00 € auf 70,00 € erhöht. Die Gebühr für unter 24-jährige Antragsteller bleibt unverändert bei 37,50 Euro. Der Gesetzgeber führt die Gebührenerhöhung auf die gestiegenen Herstellungskosten bei der Bundesdruckerei GmbH zurück.
Zum 01.01.2024 werden die Kinderreisepässe abgeschafft – ab diesem Tag dürfen keine neuen Kinderreisepässe ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Welches Reisedokument beantragt man künftig für sein Kind? Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Weitere Informationen sind zu finden unter: BMI - Reisepass für Kinder (www.bmi.bund.de).
Aufgrund der Erhöhung der Fischereiabgabe erhöhen sich die Gebühren für die Fischereischeine ab 01.01.2024 wie folgt:
Gültigkeitsdauer 1 Jahr 23,50 €
Gültigkeitsdauer 5 Jahre 90,00 €
Gültigkeitsdauer 10 Jahre 166,00 €
Der Jugendfischereischein bleibt bei 11,50 €, da hier keine Fischereiabgabe zu entrichten ist.