Silvester feiern ohne Gefahren
► Wichtige Tipps für die Dekoration
Bei Silvesterveranstaltungen vergisst man all zu leicht die Gefahren, die jedes Jahr immer wieder dem Fest ein trauriges Ende bereiten könnten. Die Stadtverwaltung weist deshalb besonders darauf hin, die Schutzbestimmungen zu beachten, um möglichen Brandgefahren vorzubeugen.
Bereits bei der Raumdekoration ist darauf zu achten, dass nur schwer entflammbare Gegenstände verwendet werden. So sind beispielsweise nicht ausgetrocknete, sondern noch grüne Pflanzenteile zu verwenden. Bei Girlanden, Luftschlangen und ähnlichem ist zu beachten, dass diese mindestens 20 cm vom Fußboden entfernt bleiben müssen und ein ausreichender Abstand von Beleuchtungs- und Heizkörpern eingehalten werden muss. Darüber hinaus sollten Verkleidungen und Behänge an Brüstungen so angeordnet werden, dass sich Zigarettenkippen oder Streichhölzer nicht darin verfangen können. Außerdem ist es unzulässig, räumliche Abtrennungen aus leicht brennbaren Stoffen herzustellen. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass nur Feuerwerkskörper, die für das Abbrennen in geschlossenen Räumen zugelassen sind, innerhalb von Gebäuden angezündet werden und dass Luftballons, die mit feuergefährlichen Gasen gefüllt sind, nicht in geschlossene Räume gebracht werden sollen.
► Waffenrechtliche Bestimmungen an Silvester beachten
Neben dem Einsatz von Silvesterkrachern und Feuerwerk wird alljährlich an Silvester auch mit Signalwaffen oder Schreckschusswaffen geschossen. Das Verschießen von Kartuschenmunition und pyrotechnischer Munition mit den genannten Waffen im eigenen befriedeten Besitztum oder wenn der Inhaber des Hausrechts zugestimmt hat, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:
- Es dürfen nur erlaubnisfrei erworbene Waffen und Munition eingesetzt werden. Die Waffen müssen mit dem Zeichen „PTB“ im Kreis versehen sein.
- In der Nähe von leicht brennbaren Objekten ist auch das Verschießen von erlaubnisfrei erworbener Munition nicht gestattet.
- Es darf nur senkrecht nach oben geschossen werden.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Schießen mit einer Schusswaffe außerhalb einer genehmigten Schießstätte und außerhalb des eigenen Grundstücks (befriedeten Besitztums) grundsätzlich verboten ist. Auch wer einen „Kleinen Waffenschein“ für seine Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe besitzt, ist lediglich zum Führen seiner Waffe berechtigt, nicht aber zum Schießen außerhalb des eigenen Grundstücks.
Darüber hinaus weist die Stadt darauf hin, dass es verboten ist, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Speziell das letztgenannte Verbot (Fachwerkhäuser) gilt in besonderem Maße für die Altstadt Bietigheim - das bedeutet konkret, dass es in großen Teilen der Altstadt Bietigheim verboten ist, Raketen, Silvesterkracher und sonstiges Feuerwerk zu zünden.
Damit das neue Jahr nicht mit der Begehung einer Ordnungswidrigkeit beginnt, wird dringend um Beachtung dieser Vorschriften gebeten und an die Vernunft der Bevölkerung appelliert.