Gestaltungskriterien für Solaranlagen
Gestaltungskriterien für Solaranlagen auf Dächern der denkmalgeschützten Stadt- und Ortsteilbereiche jetzt auch online zu finden
Auf der städtischen Webseite finden Hauseigentümer, die eine Solaranlage auf dem Dach ihres Gebäudes planen, das sich innerhalb eines denkmalgeschützten Bereichs befindet, nun auch die Gestaltungskriterien und die Vorgehensweise zum Erhalt der Genehmigung für die gewünschte Solaranlage. Ebenso ist ein Hinweis auf städtische Fördermöglichkeiten eingestellt.
Unter www.bietigheim-bissingen.de, in der Rubrik Bürgerservice-Rathaus-Politik finden sich unter dem Punkt Bauen und Wohnen/Informationen für Bauherren die notwendigen Informationen für Planung und Errichtung von Solaranlagen auf Dächern von Gebäuden in der Bietigheimer Altstadt, dem Ortskern Bissingen sowie den denkmalgeschützten Bereichen im Aurain und in der Kammgarnspinnerei. Für alle anderen Gebäude im Stadtgebiet gelten keine Sondervorschriften nach dem Denkmalschutzgesetz. In jenen Bereichen müssen lediglich die allgemeinen Bauvorschriften, z.B. zum Brandschutz, der Windlastgefährdung, der statischen Tragfähigkeit u.ä. beachtet werden.
Wenn für besondere Solaranlagen in denkmalgeschützten Bereichen Mehrkosten entstehen gegenüber normalen Solaranlagen, können diese nach den städtischen Richtlinien gefördert werden. Über die Förderung entscheidet das Liegenschafts- und Rechtsamt in der Löchgauer Straße, weitere Informationen dazu sind telefonisch oder schriftlich erhältlich unter Tel. 07142 – 74232, Email: liegen[at]bietigheim-bissingen.de
Alle Informationen und die Regelungen zum Solarkataster Bietigheim-Bissingen können auch schriftlich angefordert werden beim Amt für Stadtentwicklung und Baurecht im Rathaus Bissingen, Bahnhofstraße 1, 74321 Bietigheim-Bissingen. Auskünfte können auch telefonisch oder per Mail angefordert werden unter Telefon 07142-74453 oder baurecht[at]bietigheim-bissingen.de