Bürgerbeteiligung Bebauungsplan "Geisinger Straße“

Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich der Geisinger Straße“

Auf dem früheren DLW-Areal zwischen Geisinger Straße und Bahnlinie soll mit einem neuen Bebauungsplan die Nutzbarkeit und Gestaltung der Fläche verbessert werden. Das rund 10 Hektar große Gebiet bietet aufgrund seiner Lage und bestehenden Infrastruktur attraktive Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklung. Ziel ist es, die Fläche neu zu strukturieren und an aktuelle wirtschaftliche Anforderungen anzupassen, wobei eine vielseitige gewerbliche Nutzung im Vordergrund steht.

Entlang der Geisinger Straße sind Büroflächen in begrenztem Umfang vorgesehen, während der Schwerpunkt allgemein auf flexiblen Hallen- und Hallen-Büro-Kombinationen für unterschiedlichste Betriebe liegt. Bestehende Gewerbehallen werden teilweise zurückgebaut, um Raum für eine moderne Neuordnung zu schaffen, wobei auch die Integration einzelner Bestandsgebäude möglich ist.  

Die Informationen zur Planung werden vom 10. Februar 2025 bis 11. März 2025 im Internet unter der Adresse www.bietigheim-bissingen.de/rathaus-politik/bauen-wohnen/bauen/laufende-planverfahren veröffentlicht. Zusätzlich werden die Unterlagen im Rathaus Bissingen, Bahnhofstraße 1, 74321 Bietigheim-Bissingen, Eingangsbereich Foyer, öffentlich ausgelegt und können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Während dieses Zeitraums können Einwohner ihre Anregungen oder Einwände zu den allgemeinen Planungszielen dem Amt für Stadtentwicklung und Baurecht, Abteilung Stadtplanung und Bauleitplanung, Rathaus Bissingen, 2. OG, Zimmer 210, Sekretariat, schriftlich, per E-Mail unter bauleitplanung[at]bietigheim-bissingen.de oder telefonisch unter Nummer 07142 – 74453 mitteilen. 

Darüber hinaus stehen Mitarbeitende des Amts für Stadtentwicklung und Baurecht am Donnerstag, 20. Februar 2025 zwischen 16 und 18 Uhr im Rathaus Bissingen, 2. Stock, Raum 215, Bahnhofstraße 1, 74321 Bietigheim-Bissingen auch persönlich für Erläuterungen zur Verfügung. Hier können Besucherinnen und Besucher auch ihre Stellungnahmen abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden allerdings bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans nicht berücksichtigt.