Wichtiger Hinweis für alle Wähler/-innen
Die Stadtverwaltung Bietigheim-Bissingen gibt nochmals wichtige Hinweise zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025. Damit alle Wählerinnen und Wähler ihr Wahlrecht ausüben können, gibt es für die Briefwahl nochmals einige Hinweise:
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr im Bürgeramt Bietigheim, Löchgauer Straße 22, beantragt werden.
Einen Ersatz nicht zugegangener oder verloren gegangener Wahlscheine/Briefwahlunterlagen kann am Samstag, 22.02.2025 noch bis 12.00 Uhr, bei nachweislich plötzlicher Erkrankung am Wahlsonntag noch bis 15.00 Uhr beantragt werden.
Wichtig ist den Briefwahlantrag auf der Wahlbenachrichtigung persönlich zu unterschreiben. Ansonsten ist die Vorlage einer Vollmacht notwendig.
Die Rückgabe des roten Wahlbriefes muss bis 18.00 Uhr am Wahlsonntag erfolgen, damit dieser bei der Auszählung berücksichtigt werden kann.
Um sicher zu gehen, dass ein Wahlbrief rechtzeitig ankommt, bittet die Wahlzentrale, die Wahlbriefe am Wahlsonntag bis spätestens 15.00 Uhr in einen städtischen Briefkasten oder bis 18.00 Uhr in den Briefkasten des Bürgeramtes Bietigheim, Löchgauer Straße 22, einzuwerfen.
Der persönliche Gang ins Wahllokal vor Ort ist selbstverständlich jedem Wähler am Wahlsonntag von 8.00 – 18.00 Uhr möglich.
Die Stadt appelliert: „Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!“