Infos zur Bundestagswahl

Bundestagswahl am 23.02.2025
Beantragung von Briefwahlunterlagen ab sofort möglich

- URNENWAHL BEVORZUGT!

Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wurden versandt. Wählerinnen und Wähler, die an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, sollten in diesem Jahr bevorzugt auf den Gang ins Wahllokal und die persönliche Wahl an der Urne setzen.

Das Wahlamt in Bietigheim-Bissingen weist darauf hin, dass die Zeit für die Beantragung und Ausstellung der Briefwahlunterlagen in diesem Jahr sehr knapp bemessen ist, da aufgrund des vorgezogenen Wahltermins und der damit verbundenen kürzeren Fristen zur Einreichung und Zulassung der Wahlvorschläge die Stimmzettel erst Anfang Februar 2025 gedruckt und an die Kommunen geliefert werden.

Durch die üblichen Postlaufzeiten kann es daher knapp werden, bis die Unterlagen beim Wähler eingegangen und dann auch wieder per Post ans Wahlamt zurückgesandt sind.

Wer sich also auf die zuverlässige Zustellung per Post nicht verlassen will, sollte entweder auf Briefwahl verzichten und seine Stimme am Wahltag persönlich an der Urne in seinem Bezirk abgeben oder alternativ können die Briefwahlunterlagen direkt im Wahlamt abgeholt und vorort ausgefüllt werden, um somit gleich zu wählen.

Wer am Wahlsonntag zwar im Land, aber nicht in der Nähe seines eigentlich dafür vorgesehenen Wahlbezirks ist, kann mit Lichtbildausweis und dem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen auch in einem beliebigen Wahlbezirk innerhalb des Wahlkreises 266 Neckar-Zaber wählen gehen.

Das Wahlamt hat ab Montag, 10. Februar 2025 erweiterte Öffnungszeiten:
Montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 7 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Auslandsdeutsche, die fristgerechten Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt haben, werden beim Versand der Briefwahlunterlagen priorisiert behandelt. Der Versand erfolgt umgehend, sobald die Stimmzettel geliefert werden. Für den fristgerechten Rückversand der Unterlagen aus dem Ausland liegt die Verantwortung bei der Wählerin / beim Wähler.

Und noch ein Hinweis für alle, die in den nächsten Tagen keine Wahlbenachrichtigung per Brief erhalten: Die Briefwahlunterlagen können auch formlos per E-Mail (nicht telefonisch!) an buergeramt[at]bietigheim-bissingen.de beantragt werden. In diesem Fall müssen dann Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden.


Die Beantragung eines Wahlscheines per Internet ist ab sofort bis einschließlich Montag, 17. Februar 2025, 24 Uhr auf der städtischen Homepage www.bietigheim-bissingen.de sowie einfach und rasch per Scan des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich.

Für die Rücksendung der Wahlbriefe gilt es, folgende Frist zu beachten: Der Wahlbrief muss am Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025 bis spätestens 18 Uhr beim Wahlamt in der Löchgauer Straße 20 in Bietigheim-Bissingen eingegangen sein. Alle städtischen Briefkästen werden am Wahltag um 15 Uhr letztmalig geleert.

Bitte machen Sie trotz der knappen Fristen von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!