Laub kehren
Städtische Räum- und Streupflichtsatzung beachten!
Mit dem Einsetzen der herbstlichen Witterung fallen auch die Blätter von den Bäumen und Sträuchern und verschmutzen die Fahrbahnen und Gehwege. Vor allem bei nassem Wetter sind Verkehrsteilnehmer und Fußgänger besonders gefährdet.
Nach der städtischen Räum- und Streupflichtsatzung sind die Haus- und Grundstücksbesitzer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Laub auf den angrenzenden Gehwegen und – soweit kein Gehweg vorhanden ist – angrenzenden Fahrbahnen entfernt wird.
Neben der Möglichkeit, Versäumnisse mit einer Geldbuße zu ahnden, weist die Stadtverwaltung insbesondere auf das Risiko der Haftung des jeweils Verpflichteten gegenüber denjenigen hin, die durch nicht gereinigte Gehflächen Schaden nehmen.