Anmeldung Schulneulinge zur Grundschule
Anmeldung der Schulneulinge an der Grundschule für das Schuljahr 2025/2026
Schulpflichtig werden in diesem Schuljahr alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2019 geboren wurden. Kinder, die bis zum 30. Juni 2020 geboren wurden und schulreif sind, können ebenfalls angemeldet werden. Über die Einschulung entscheiden die Schulleiterinnen und Schulleiter.
Die im letzten Schuljahr zurückgestellten Kinder sind erneut anzumelden. Anträge auf Zurückstellung müssen bei der Anmeldung begründet werden. Kinder, die zurückgestellt werden, können - bei Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen - die Grundschulförderklasse an der Grundschule im Buch besuchen, sofern Plätze vorhanden sind. Auch diese möglichen GFK-Kinder müssen zunächst an der für sie zuständigen Grundschule angemeldet werden!
Die Anmeldung findet statt am Montag, 24.02.2025 ab 14 Uhr wie folgt:
für die Wohngebiete westlich der Enz (Innenstadt) in der Hillerschule, Ausnahme: Wohngebiet Metterzimmern in der Außenstelle der Hillerschule / Metterzimmern, die Wohngebiete Sand, Aurain und Kammgarnspinnerei sowie das Wohgebiet Kreuzäcker – bitte die Teilung der Gebiete Kreuzäcker und Ellental II beachten - in der Schule im Sand. Die Wohngebiete Bissingen, westlich der Gottlob-Grotz-Straße (bis Einmündung Schillerstraße) sowie westlich der Schubartstraße (südlich der Schillerstraße); Untermberg sowie dem Wohngebiet Ellental II (Elfriede-Aulhorn-Straße, Freda-Wüsthoff-Straße, Maria-Merian-Straße, Max-Born-Straße, Otto-Hahn-Straße, Paul-Ehrlich-Straße) in der Schillerschule und die Wohngebiete Bissingen, Gottlob-Grotz-Straße bis Einmündung Schillerstraße und die Gebiete östlich davon; Schubartstraße ab Einmündung Schillerstraße und die Gebiete östlich davon; Schillerstraße ab Hausnummer 48 inder Waldschule.
Abweichend davon findet am Mittwoch, 26.02.2025 ab 14 Uhr die Anmeldung für alle Kinder des Wohngebietes Buch sowie für die Gebiete Laiern, Röte und Büttenwiesen in der Grundschule im Buch statt.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Kinder zur Anmeldung mitzubringen. Die Geburtsurkunde, gegebenenfalls eine Sorgerechtsbescheinigung sowie der Nachweis über den Masernschutz des Kindes sind vorzulegen. Die betreffenden Familien erhalten in der Regel eine persönliche, schriftliche Einladung zum Schulanmeldetermin.