Nachdem die Wahlbenachrichtigungen Mitte Januar den Wahlberechtigten zugestellt wurden, können ab sofort auch die Briefwahlanträge abschließend bearbeitet und den Antragstellern zugesandt werden. Die dafür benötigten Stimmzettel sind dem Wahlamt in Bietigheim-Bissingen vor kurzem geliefert worden. Das Wahlamt wird die Anträge der Auslandsdeutschen priorisiert behandeln, alle anderen Antragsteller werden jedoch auch in den nächsten Tagen ihre Unterlagen per Post erhalten.
Die Briefwahlunterlagen können nach dem Ausfüllen zuhause auch persönlich im Wahlamt abgegeben werden. Zudem können die Wahlberechtigten weiterhin Briefwahl beantragen. Um das Risiko einer verspäteten Postzustellung zu umgehen, können die Anträge auf Briefwahl auch direkt im Wahlamt gestellt und die Unterlagen gleich mitgenommen oder sogar sofort vor Ort ausgefüllt werden. Das Wahlamt hat hierzu die Öffnungszeiten verlängert und öffnet auch am Samstag, 15.2.2025 von 9-14 Uhr:
Montag, 10.02.2025 8.00 – 16.00 Uhr
Dienstag, 11.02.2025 8.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch, 12.02.2025 7.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag, 13.02.2025 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag, 14.02.2025 8.00 – 12.00 Uhr
Samstag, 15.02.2025 9.00 - 14.00 Uhr
Montag, 17.02.2025 8.00 – 16.00 Uhr
Dienstag, 18.02.2025 8.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch, 19.02.2025 7.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag, 20.02.2025 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag, 21.02.2025 8.00 – 15.00 Uhr
Am Samstag, 22.02.2025 ist von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine.
Am Sonntag, 23.02.2025 ist von 8.00 bis 15 Uhr geöffnet für die Beantragung von Wahlscheinen für den Fall, dass ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, nachweist,
- dass er ohne Verschulden die Antragsfrist oder die Einspruchsfrist versäumt hat,
- dass sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Fristen entstanden ist,
- dass sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Wahlamts gelangt ist
und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.
Die Briefwahlunterlagen können weiterhin formlos per E-Mail (nicht telefonisch!) an buergeramt[at]bietigheim-bissingen.de beantragt werden unter Angabe des Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatums und der Wohnanschrift.
Die Beantragung eines Wahlscheines per Internet ist noch bis einschließlich Montag, 17.02.2025, 24 Uhr auf der städtischen Homepage www.bietigheim-bissingen.de sowie einfach und rasch per Scan des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich.
Wichtig: Der ausgefüllte Wahlbrief muss am Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025 bis spätestens 18 Uhr beim Wahlamt in der Löchgauer Straße 22 in Bietigheim-Bissingen eingegangen sein. Alle städtischen Briefkästen werden am Wahltag um 15 Uhr letztmalig geleert.
Wer seine Stimme persönlich abgeben möchte, kann dies wie gewohnt in dem Wahlbezirk tun, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Adresse des Wahllokals ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Falls die Wahlbenachrichtigung nicht mehr aufzufinden ist, ist das kein Problem: Am Wahltag kann auch ohne Wahlbenachrichtigung im zuständigen Wahllokal gewählt werden. Hierfür ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises ausreichend.
Die Stadtverwaltung appelliert: „Sie haben die Wahl – machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!“