Häufige Fragen zur Platzvergabe (FAQ)
Allgemeine Informationen
Die Stadt Bietigheim-Bissingen betreibt 19 Kindertageseinrichtungen und 6 Kinderhäuser. In unseren Tageseinrichtungen werden grundsätzlich Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt in Gruppen mit unterschiedlichen Betreuungsformen betreut. Wir bieten überwiegend Plätze mit einer durchgehenden Betreuung von 6 oder 7 Stunden (sog. verlängerte Öffnungszeit), in den Kinderhäusern auch Plätze in der Ganztagesbetreuung mit einer durchgehenden Betreuungszeit von 8 oder 10 Stunden (wird derzeit nicht angeboten) an.
Alle Kinder, die in einer städtischen Tageseinrichtung betreut werden sollen, werden nach der Anmeldung durch die Personensorgeberechtigten zentral bei der Abteilung Kindertageseinrichtungen erfasst. Die Platzvergabe erfolgt ebenfalls zentral. Aufgenommen werden grundsätzlich nur Kinder, die zum Zeitpunkt der Aufnahme mit Hauptwohnung in Bietigheim-Bissingen gemeldet sind.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Anmeldungen für städtische Tageseinrichtungen annehmen können. Für Plätze bei kirchlichen oder freien Trägern wenden Sie sich bitte direkt an diese. Die Kontaktdaten finden Sie auf der städtischen Homepage hier.
Wo erhalte ich meine Unterlagen?
Über das Internet | https://www.bietigheim-bissingen.de/familie-soziales- bildung/kindertagesbetreuung/staedtische-einrichtungen/ |
Persönlich | Arkadengebäude, Kirchplatz 5 in Bietigheim-Bissingen, Zimmer 204; 205 |
Telefonisch | 07142/74-269 oder -283 (Auf Anfrage senden wir Ihnen die Formulare zu) |
Wo reiche ich meine Unterlagen ein?
Vorrangig über das Online-Anmeldeportal
Per Post | An die Stadtverwaltung Bietigheim-Bissingen, Verwaltung Kindertageseinrichtungen, Kirchplatz 5, 74321 Bietigheim-Bissingen |
Per Mail | anmeldung-kita[at]bietigheim-bissingen.de |
Welche Fristen sind einzuhalten?
Grundsätzlich gilt, dass Anmeldungen mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin eingegangen sein müssen.
In die Haupt-Platzvergabe für das jeweils am 01.09. beginnende Kita-Jahr werden alle Anträge einbezogen, die bis zum 15. Februar des jeweiligen Jahres eingegangen sind.
Anmeldungen nach dem 15. Februar werden bedingt berücksichtigt. Aufnahmen während des
Kita-Jahres sind möglich, sofern in einer Tageseinrichtung freie Plätze zur Verfügung stehen.
Was benötige ich für die Anmeldung in einer städtischen Tageseinrichtung?
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogen bzw. vorrangig die Online-
Anmeldung. Bitte geben Sie in der Anmeldung unbedingt an, wo das Kind mit welcher
Betreuungsform ab wann betreut werden soll.
Falls Sie eine Ganztagesbetreuung wünschen, bitten wir Sie, mit dem Anmeldebogen auch
Nachweise über die Berufstätigkeit einzureichen. Die Formulare finden Sie auf unserer Homepage.
Informationen über Betreuungskonzepte erhalten Sie über unsere Homepage und/oder
Hausbesichtigungen. Die Termine für die Hausbesichtigungen vereinbaren Sie bitte telefonisch
mit der jeweiligen Einrichtung.
Bedeutet das Abgeben der Anmeldung bereits eine Platzzusage?
Nein, mit der Anmeldung lassen Sie sich zunächst für einen (bestimmten) Betreuungsplatz
vormerken. Wir sind bestrebt, Ihre Wünsche im Rahmen der Platzvergabe zu berücksichtigen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer bestimmten Einrichtung.
Bekomme ich eine Eingangsbestätigung über meine Anmeldung?
Ja, sobald Ihre Daten erfasst sind, erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. Diese
Bestätigung erhalten Sie in der Regel binnen eines Monats.
Was ist zu tun, wenn sich mein Betreuungswunsch hinsichtlich Einrichtung oder Betreuungsform ändert?
Jeder Änderungswunsch ist schnellstmöglich schriftlich an die Stadtverwaltung Bietigheim-
Bissingen (Kirchplatz 5, 74321 Bietigheim-Bissingen) oder per Mail an anmeldung-kita[at]bietigheim-bissingen.de zu melden.
Muss ich für Geschwisterkinder von Kita-Kindern eine eigene Anmeldung abgeben?
Ja, für jedes Kind, das in einer städtischen Tageseinrichtung betreut werden soll, ist separat
anzumelden.
Mein Kind kommt erst in Kürze zur Welt. Kann ich es trotzdem anmelden?
Nein, die Anmeldung eines ungeborenen Kindes ist nicht möglich. Für die zentrale Erfassung der Daten sind Name und Geburtsdatum erforderlich. Eine Anmeldung ist nach der Geburt möglich. Der Zeitpunkt des Eingangs der Unterlagen in der Verwaltung entscheidet nicht über eine spätere Platzzusage. Entscheidend ist, dass Ihre Unterlagen fristgerecht für das entsprechende Kita-Jahr eingereicht werden.
Ich bin neu zugezogen und brauche kurzfristig einen Betreuungsplatz
Nach Abgabe des Anmeldeformulars werden die Daten erfasst und verarbeitet. Wir werden Ihnen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten baldmöglichst ein Platzangebot unterbreiten.
Ich wohne zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht in der Stadt Bietigheim-Bissingen, werde jedoch zuziehen.
Wenn Sie und Ihr Kind noch nicht in Bietigheim-Bissingen wohnen, aber zum gewünschten
Aufnahmezeitpunkt mit Hauptwohnung in Bietigheim-Bissingen wohnen werden, können Sie Ihr Kind bereits mit Angabe der alten Adresse anmelden. Eine Platzzusage kann erst erfolgen, wenn uns ein verbindlicher Nachweis über einen zeitnahen Zuzug vorgelegt wird. Die Platzzusage steht unter dem Vorbehalt, dass das Kind zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Tageseinrichtung mit Hauptwohnung in Bietigheim-Bissingen gemeldet ist.
Ich wohne nicht in Bietigheim-Bissingen und werde auch nicht zeitnah zuziehen, kann ich mein Kind trotzdem für einen Betreuungsplatz vormerken lassen?
Grundsätzlich stehen die Betreuungsplätze in den städtischen Tageseinrichtungen vorrangig den in Bietigheim-Bissingen ansässigen Familien zu. Falls freie Kapazitäten vorhanden sind, ist ausnahmsweise eine Platzvergabe an auswärts wohnende Kinder möglich.
Mein Kind hat einen erhöhten Förderbedarf, worauf muss ich achten?
Falls Ihr Kind einen erhöhten Förderbedarf hat, bitten wir Sie, dies auf der Anmeldung zu
vermerken. Wir beraten Sie gerne, um mit Ihnen gemeinsam die für Ihr Kind geeignete
Tageseinrichtung zu finden.
Kann ich eine Anmeldung wieder zurücknehmen?
Ja, eine Anmeldung kann schriftlich wieder zurückgenommen werden. Bitte teilen Sie uns schnellstmöglich mit, wenn Sie eine Betreuung nicht mehr benötigen oder anderweitig einen Betreuungsplatz gefunden haben, z.B. bei einem kirchlichen oder freien Träger oder in der Kindertagespflege.
Wie lange muss ich auf einen Betreuungsplatz warten?
Die Wartezeit auf einen Betreuungsplatz hängt unter anderem von der Wahl der gewünschten Tageseinrichtung, dem Alter des Kindes, der gewünschten Betreuungszeit sowie der aktuellen Nachfrage im Alterssegment ab.
Die Platzvergabe für das folgende Kita-Jahr beginnt jeweils im Februar eines Jahres und die Familien werden in der Regel in den Monaten März bis Mai schriftlich über die Aufnahmemöglichkeiten informiert.
Aufnahmen während des Kita-Jahres sind möglich, sofern in einer Tageseinrichtung freie Plätze zur Verfügung stehen.
Wie geht es nach der Platzzusage weiter?
Die Platzzusage erfolgt schriftlich mit einer Rückmeldefrist, d.h. die Zusage ist von Ihnen ebenfalls schriftlich fristgerecht zu bestätigen. Melden Sie sich nicht innerhalb der angegebenen Frist zurück, wird der Betreuungsplatz an eine andere Familie vergeben. Falls Sie die Annahme des Platzes bestätigt haben, wird sich die Tageseinrichtung rechtzeitig vor der Aufnahme des Kindes mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für das Aufnahmegespräch zu vereinbaren. In dem Aufnahmegespräch werden alle Formalien besprochen und von beiden Seiten unterschrieben. Wird der Aufnahmevertrag nicht unterschrieben, kann das Kind nicht aufgenommen werden.
Ich habe für mein unter 3-jähriges Kind den Verweis auf die Kindertagespflege erhalten – ist dies eine gleichwertige Betreuungsform?
Sollte in der von Ihnen genannten Einrichtung kein Platz zur Verfügung stehen, unterbreiten wir Ihnen ein anderes Platzangebot oder vermitteln Ihnen den Kontakt zur Betreuung Ihres Kindes in der Kindertagespflege. Die Betreuung in der Kindertagespflege (Kindernester, Großtagespflegestellen, Tageseltern) ist für die unter Dreijährigen eine gleichrangige Alternative und gesetzlich anerkannte Betreuungsform.
Für die Betreuung in der Kindertagespflege wird vom Landratsamt Ludwigsburg ein Kostenbeitrag erhoben. Falls der Kostenbeitrag für die Betreuung in der Kindertagespflege höher sein sollte als die Gebühr für die städtische Tageseinrichtung übernimmt die Stadt die Mehrkosten. Den erforderlichen Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege erhalten Sie bei Ihrer Tagespflegeperson oder beim Landratsamt Ludwigsburg, Kompetenzzentrum
Kindertagesbetreuung. Die Abrechnung etwaiger Mehrkosten erfolgt direkt zwischen dem
Landratsamt Ludwigsburg und der Stadt Bietigheim-Bissingen.
Wie erfolgt die Anmeldung für die Kindertagespflege / Tagesmutter?
Interessierte Eltern müssen sich direkt an die Tagespflegestellen / Kompetenzzentrum wenden. Nähere Infos erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung Ihrer U3-Anmeldung oder können entsprechend der Homepage entnommen werden.
Was passiert mit meiner Anmeldung, wenn mein unter 3-jähriges Kind keinen Betreuungsplatz erhält und zunächst in einer Tagespflege betreut wird.
Ihre Anmeldung wird bei uns auf der Warteliste für einen 3-jährigen-Platz geführt. Sie werden zu gegebener Zeit über ein entsprechendes Platzangebot benachrichtigt. Falls sich Änderungen bezüglich Ihren Betreuungswünschen und Ihrer Berufstätigkeit ergeben sollten, bitten wir Sie, uns dies schriftlich mitzuteilen.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Gebühren können Sie der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Bietigheim-Bissingen entnehmen, die sie auf der städtischen Homepage finden.
Bei Vorlage des Bietigheim-Bissinger Familienpasses ermäßigt sich die jeweilige
Benutzungsgebühr (nicht die Verpflegungspauschale) um 50 %.
Falls die Voraussetzungen vorliegen, kann die Benutzungsgebühr für die Tageseinrichtung auch von der Kinder- und Jugendhilfe übernommen werden. Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftliche Jugendhilfe beim Landratsamt Ludwigsburg.
Bei der Ganztagesbetreuung kommt eine Verpflegungspauschale für das warme Mittagessen verpflichtend dazu. Ansonsten kann in bestimmten Tageseinrichtungen ein warmes Mittagessen für 2, 3 oder 5 Wochentage gebucht werden. Dafür ist die entsprechende Verpflegungspauschale zu bezahlen.
Falls Sie bzw. Ihr Kind Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, können Sie einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Landratsamt Ludwigsburg stellen, um einen Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der Tageseinrichtung zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass die Leistungen zur Bildung und Teilhabe direkt an Sie ausbezahlt werden und Sie daher die Verpflegungspauschale weiterhin in voller Höhe an die Stadt bezahlen müssen.
Wo finde ich finanzielle Unterstützung?
Finanzielle Unterstützung erhalten Sie entweder bei der Wohngeldstelle über den Familienpass oder bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe ansässig beim Landratsamt Ludwigsburg. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter „Finanzielle Fördermöglichkeiten“.
Wir haben zu unserem Kita-Kind Familienzuwachs bekommen, wirkt sich dies auf den monatlichen Beitrag aus?
Ja. Soweit sich die Anzahl der unter 18-jährigen Kinder, die mit dem betreuten Kind in demselben Haushalt leben, ändert, ist dies der Abteilung Kindertageseinrichtungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dabei ist anzugeben, wann die Änderung eingetreten ist und ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Entsprechend der seit 01.09.2018 geltenden Gebührensatzung werden die Gebühren ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die Änderung nachweislich eingetreten ist.
Welche Unterlagen sind notwendig für die Anpassung der Gebühren?
Wird ein weiteres Kind geboren, benötigen wir vorzugsweise die Geburtsurkunde oder alternativ die Daten des Kindes (Name, Geburtsdatum). Sobald das Geschwisterkind entsprechend beim Meldeamt erfasst wurde, übernehmen wir die Daten. Dies kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen, da das Meldeamt ebenfalls von der Erfassung der Standesämter abhängig ist.
Wie hat die Abmeldung meines Kindes zu erfolgen?
Die Abmeldung durch den/die Sorgeberechtigten hat gegenüber der Stadt Bietigheim-Bissingen unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Abmeldung ist der Eingang der Abmeldung bei der Leitung der Tageseinrichtung oder der Stadt Bietigheim-Bissingen, Postfach 17 62, 74307 Bietigheim- Bissingen. Die Tageseinrichtungen händigen Ihnen auf Anfrage gerne ein Abmeldeformular aus.