Erklärung zur Barriere-Freiheit
Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht ihre Internet-Seiten Barriere-Frei.
Viele Menschen sollen die Internet-Seiten nutzen können.
Wir achten daher auf Regeln der Barriere-Freiheit.
Die Regeln stehen im Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz, kurz L-BGG.
Die Stadt Bietigheim-Bissingen hat die Internet-Seiten:
www.bietigheim-bissingen.de
www.musikschule.bietigheim-bissingen.de
www.stadtarchiv.bietigheim-bissingen.de
www.galerie.bietigheim-bissingen.de
www.buecherei.bietigheim-bissingen.de
www.klima.bietigheim-bissingen.de
www.karriere.bietigheim-bissingen.de
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für diese Internet-Seiten.
Manche Inhalte dieser Internet-Seiten sind nicht Barriere-Frei.
Aber wir arbeiten daran. Damit Menschen mit Behinderungen bald alle Teile
der Internet-Seiten gut lesen können.