Erklärung zur Barriere-Freiheit

Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht ihre Internet-Seiten Barriere-Frei.

Viele Menschen sollen die Internet-Seiten nutzen können.

Wir achten daher auf Regeln der Barriere-Freiheit.

Die Regeln stehen im Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz, kurz L-BGG.

Die Stadt Bietigheim-Bissingen hat die Internet-Seiten:

www.bietigheim-bissingen.de
www.musikschule.bietigheim-bissingen.de
www.stadtarchiv.bietigheim-bissingen.de
www.galerie.bietigheim-bissingen.de
www.buecherei.bietigheim-bissingen.de
www.klima.bietigheim-bissingen.de
www.karriere.bietigheim-bissingen.de

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für diese Internet-Seiten.

Manche Inhalte dieser Internet-Seiten sind nicht Barriere-Frei.

Aber wir arbeiten daran. Damit Menschen mit Behinderungen bald alle Teile

der Internet-Seiten gut lesen können.