Erklärung zur Barriere-Freiheit
Die Stadt Bietigheim-Bissingen macht ihre Internet-Seiten Barriere-Frei.
Viele Menschen sollen die Internet-Seiten nutzen können.
Wir achten daher auf Regeln der Barriere-Freiheit.
Die Regeln stehen im Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz, kurz L-BGG.
Die Stadt Bietigheim-Bissingen hat die Internet-Seiten:
www.bietigheim-bissingen.de
www.musikschule.bietigheim-bissingen.de
www.stadtarchiv.bietigheim-bissingen.de
www.galerie.bietigheim-bissingen.de
www.buecherei.bietigheim-bissingen.de
www.klima.bietigheim-bissingen.de
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für diese Internet-Seiten.
Manche Inhalte dieser Internet-Seiten sind nicht Barriere-Frei.
Aber wir arbeiten daran. Damit Menschen mit Behinderungen bald alle Teile
der Internet-Seiten gut lesen können.
1. Diese Teile sind noch nicht Barriere-Frei
Bilder
Auf den Internet-Seiten gibt es Bilder.
Es sind nicht alle Bilder beschriftet.
Videos
Auf den Internet-Seiten gibt es Videos.
Einige Videos haben keine Untertitel.
Neue Videos von der Stadt Bietigheim-Bissingen sollen Untertitel bekommen.
Absätze in Texten
Blinde Menschen benutzen einen Screen-Reader.
Ein Screen-Reader liest die Texte einer Internet-Seite vor.
Ein Text wird manchmal in Absätze unterteilt.
Die Absätze werden nicht markiert. Die Absätze werden nicht richtig voneinander
getrennt.
Das ist ein Problem für Screen-Reader.
Der Screen-Reader hat Probleme die Absätze in der richtigen Reihenfolge zu lesen.
Hintergrundfarbe bei Bilder
Auf den Internet-Seiten ist oben links das Bild mit dem Logo der Stadt zu sehen.
Die Farbe des Hintergrunds ist manchmal zu hell.
Das Bild kann man deswegen nicht immer einfach sehen.
PDF-Dateien
Manchmal kann man auf unseren Internet-Seiten etwas runterladen.
Diese Datei ist oft eine PDF-Datei.
PDF steht für „Portable Document Format“.
Übersetzt bedeutet das „übertragbares Dokumenten-Format“.
Die PDF-Dateien sollen Barriere-Frei sein.
Die PDF-Dateien auf unseren Internet-Seiten sind noch nicht Barriere-Frei.
Barrierefreie Inhalte anfordern
Sie brauchen einen bestimmten Inhalt Barriere-Frei?
Zum Beispiel ein PDF-Dokument.
Aber das PDF-Dokument ist nicht Barriere-Frei?
Dann melden Sie sich bitte bei uns und sagen wie das Thema heißt.
Die Kontakt-Daten stehen in dem Punkt 3 "Informationen an uns".
Wir können Ihnen dann vielleicht das Dokument Barriere-Frei zukommen lassen.
Gebärdensprachvideos
Im Moment bieten wir kein Video für diese Erklärung an.
2. Erstellung von dieser Erklärung
Diese Erklärung haben wir am 28.04.2023 erstellt.
Wir haben die Barriere-Freiheit der Internet-Seiten selbst geprüft.
Am 07.08.2023 hat die Überwachungs-Stelle für mediale Barriere-Freiheit
von der Deutschen Rentenversicherung die Erklärung dann noch einmal geprüft.
3. Informationen an uns
Sie haben noch andere Probleme auf der Internet-Seite gefunden? Das heißt:
Es gibt noch mehr Teile, die nicht Barriere-Frei sind?
Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.
Das ist unsere Adresse:
Stadtverwaltung Bietigheim-Bissingen
Marktplatz 8
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon: 07142 / 74-215
E-Mail: internetredaktion[at]bietigheim-bissingen.de
Sie können auch unser Kontakt-Formular benutzen.
Klicken Sie dafür auf:
4. Durchsetzungs-Verfahren
Es ist der Stadt Bietigheim-Bissingen wichtig,
dass diese Internet-Seiten Barriere-Frei sind.
Darum können Sie sich melden und uns sagen:
Der Teil der Seite ist nicht Barriere-Frei.
Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?
Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.
Wir haben uns nicht gemeldet?
Dann können Sie sich beschweren. Und zwar bei der Landes-Behinderten-Beauftragten.
Das ist die Adresse der Landes-Behinderten-Beauftragten:
Landes-Behinderten-Beauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 07 11 – 27 93 36 0
E-Mail: poststelle[at]bfbmb.bwl.de
Oder bei der Kommunal-Beauftragten für Menschen mit Behinderung.
Das ist die Adresse der Kommunal-Beauftragten:
Claudia Lychacz
Landratsamt Ludwigsburg
Posftfach 760
71607 Ludwigsburg
Telefon: 07141 144-2783
E-Mail: Claudia.Lychacz[at]landkreis-ludwigsburg.de
In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.
Das alles steht im:
LBGG Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4