Wertermittlung Grundstücke + Gebäude

Verkehrswertgutachten

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Bietigheim-Bissingen erstellt auf Antrag ein individuelles Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie oder den Wert von Rechten an Grundstücken.

Gebühren

werden nach der Gutachterausschussgebührensatzung berechnet. Sie richten sich nach dem ermittelten Wert der Immobilie (§ 3 Abs.1 ff der Gebührensatzung) und können aus der Gebührentabelle der Gebührensatzung ermittelt werden.

Beispiel: Bei einem Verkehrswert von 200.000 Euro fallen Gebühren in Höhe von 1.710,00 Euro zuzüglich 19% MwSt an.