Grundbucheinsicht

Das Grundbuchamt Bietigheim und Bissingen wurde im Zuge der landesweiten Notariats- und Grundbuchamtsreform aufgelöst. Das Grundbuchamt Bietigheim wird seit dem 20.04.2015 und das Grundbuchamt Bissingen seit dem 13.02.2017 beim Grundbuchamt Heilbronn geführt. Dort kann Einsicht in die Grundbücher genommen werden und bei Bedarf auch ein Ausdruck aus dem Grundbuch angefordert werden.

Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu gewährleisten, auch vor Ort einen Auszug aus dem Grundbuch zu erhalten, hat die Stadtverwaltung Bietigheim-Bissingen eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.

Bei berechtigtem Interesse, das schriftlich nachzuweisen ist, können unbeglaubigte und beglaubigte Grundbuchausdrucke gefertigt werden. Die Eigentümer eines Grundstücks müssen kein berechtigtes Interesse nachweisen.

Es ist jedoch vorab ein schriftlicher Antrag zu stellen, die Grundbuchausdrucke werden per Post zugesandt.
 

Die Kosten betragen für einen:

  •     unbeglaubigten Ausdruck des Grundbuches: 10,00 € je Grundbuch
  •     beglaubigten Ausdruck des Grundbuches: 20,00 € je Grundbuch

Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Barzahlungen sind nicht möglich.

Ansprechpartner

Liegenschaft- und Rechtsamt

Löchgauer Straße 22
74321 Bietigheim-Bissingen

Kontaktdaten

Amtsgericht Heilbronn - Grundbuchamt

Bahnhofstraße 3
74072 Heilbronn