Grundbucheinsicht
Das Grundbuchamt Bietigheim und Bissingen wurde im Zuge der landesweiten Notariats- und Grundbuchamtsreform aufgelöst. Das Grundbuchamt Bietigheim wird seit dem 20.04.2015 und das Grundbuchamt Bissingen seit dem 13.02.2017 beim Grundbuchamt Heilbronn geführt. Dort kann Einsicht in die Grundbücher genommen werden und bei Bedarf auch ein Ausdruck aus dem Grundbuch angefordert werden.
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu gewährleisten, auch vor Ort einen Auszug aus dem Grundbuch zu erhalten, hat die Stadtverwaltung Bietigheim-Bissingen eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet.
Bei berechtigtem Interesse, das schriftlich nachzuweisen ist, können unbeglaubigte und beglaubigte Grundbuchausdrucke gefertigt werden. Die Eigentümer eines Grundstücks müssen kein berechtigtes Interesse nachweisen.
Es ist jedoch vorab ein schriftlicher Antrag zu stellen, die Grundbuchausdrucke werden per Post zugesandt.
Die Kosten betragen für einen:
- unbeglaubigten Ausdruck des Grundbuches: 10,00 € je Grundbuch
- beglaubigten Ausdruck des Grundbuches: 20,00 € je Grundbuch
Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung. Barzahlungen sind nicht möglich.
Ansprechpartner
Liegenschaft- und Rechtsamt
Löchgauer Straße 22
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon:
07142 74-230
E-Mail:
liegen@bietigheim-bissingen.de
Kontaktdaten
Amtsgericht Heilbronn - Grundbuchamt
Bahnhofstraße 3
74072 Heilbronn
Telefon:
07131 3898-500
Fax: 07131 3898-900
E-Mail:
poststelle@gbaheilbronn.justiz.bwl.de
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