Ausländerbehörde

Stadtverwaltung

Ausländerbehörde

Löchgauer Straße 22
Ebene 1, Zimmer 138 - 142
74321 Bietigheim-Bissingen

Zuständigkeit

Wenn Sie in Bietigheim-Bissingen, Ingersheim oder Tamm wohnen, können wir Ihnen weiterhelfen. Einbürgerungen nehmen wir allerdings nicht vor. Nähere Informationen hierzu und Hinweise für Einwohner anderer Städte und Gemeinden finden Sie am Ende der Seite.

Ansprechpartner

Sonstige Wichtige Informationen

Gebühren

Die Ausländerbehörde ist gesetzlich verpflichtet, für die Bearbeitung von Anträgen und Ausstellung von Dokumenten Gebühren zu erheben. Alle Gebühren und alle Befreiungen von Gebühren können Sie den §§ 44-54 der Aufenthaltsverordnung (AufenthaltsV) entnehmen.