Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit)

Die Bundesregierung hat ein Gesetzespaket verabschiedet, in dem die Rechte und Pflichten von britischen Staatsangehörigen in Deutschland ergänzend zum Austrittsabkommen der EU geregelt werden.

Britische Staatsangehörige benötigen zukünftig für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht. In Deutschland bereits lebende britische Staatsangehörige müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde an ihrem Wohnsitz anzeigen. Sie erhalten anschließend ein Aufenthaltsdokument-GB (elektronischer Aufenthaltstitel).

Ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht aus dem Unionsrecht erhalten Sie wenn Sie:

  • britischer Staatsangehöriger
  • oder als dessen Familienangehöriger

im Einklang mit dem Unionsrecht leben oder Ihren Wohnsitz bis zum 31.12.2020 nach Deutschland verlegen oder auch nach dem 31.12.2020 in Deutschland wohnen.

Ansprechpartner

Gebühren

Die Ausländerbehörde ist gesetzlich verpflichtet, für die Bearbeitung von Anträgen und Ausstellung von Dokumenten Gebühren zu erheben. Alle Gebühren und alle Befreiungen von Gebühren können Sie den §§ 44-54 der Aufenthaltsverordnung (AufenthaltsV) entnehmen.