Informationen zur Hilfe für die Ukraine und Sicherheit in Deutschland des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert.
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