Bürgeramt
Stadtverwaltung
Bürgerämter Bietigheim und Bissingen
Seit dem 1. August 2024 steht Ihnen im Bürgeramt Bietigheim ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie hier.
Mikrozensus 2024
Auch im Jahr 2024 wird die Mikrozensus-Befragung bei einem Prozent der Haushalte in Deutschland durchgeführt. Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltebefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden.
Im virtuellen Bürgeramt werden Sie mit einem Sachbearbeiter oder einer Sachbearbeiterin per Videochat verbunden und können Ihre Anliegen gemeinsam bearbeiten.
Sie benötigen ein internetfähiges Endgerät (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) mit Mikrofon, Kamera und Zugang zum Internet.
Welche Services kann ich über das virtuelle Bürgeramt abwickeln?
Vorerst können Sie folgende Services und Dienstleistungen, über das virtuelle Bürgeramt in Anspruch nehmen:
- Meldeangelegenheiten (Wohnsitz anmelden, Wohnsitz ummelden, Wohnsitz abmelden). Ein zusätzlicher Vorort Termin zur Änderung der Ausweisdokumente ist notwendig
- Bescheinigungen (Meldebescheinigung, einfache und erweiterte)
- Auszüge aus dem Bundeszentralregister (Polizeiliches Führungszeugnis, einfaches und erweitertes). Soweit Sie die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert haben, können Sie die Auszüge aus dem Bundeszentralregister auch direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen
Wo finde ich das virtuelle Bürgeramt
Das virtuelle Bürgeramt finden Sie über die
Klicken / touchen Sie dort einfach auf eine der oben genannten Services, füllen Sie die online Formulare entsprechend aus und klicken / touchen Sie zum Schluss auf "Termin im virtuellen Bürgeramt buchen".
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Bürgeramt Bietigheim - Kontakt, Öffnungszeiten
Bürgeramt Bietigheim
Löchgauer Straße 22
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon:
07142 74-340
E-Mail:
buergeramt@bietigheim-bissingen.de
Montag und Dienstag ausschließlich mit Terminvereinbarung 08.00-12.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
Mittwoch offene Sprechzeiten 07.00-12.00 Uhr
Donnerstag offene Sprechzeiten 08.00-18.00 Uhr
Freitag offene Sprechzeiten 08.00-12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die telefonische Erreichbarkeit wegen der zahlreichen Anfragen momentan eingeschränkt ist. Gerne beantworten wir Ihre Anfragen per Mail.
Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten , muss an manchen Tagen schon vor Ablauf der Öffnungszeiten die Ausgabe der Tickets beendet werden. Vor Ferienzeiten kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Bürgeramt Bissingen - Kontakt, Öffnungszeiten
Bürgeramt Bissingen
Bahnhofstraße 1
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon:
07142 74-386
E-Mail:
buergeramt@bietigheim-bissingen.de
Das Bürgeramt Bissingen ist dienstags und mittwochs von 08.00 - 12.00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass die telefonische Erreichbarkeit wegen der zahlreichen Anfragen momentan eingeschränkt ist. Gerne beantworten wir Ihre Anfrage per Mail.
Widerspruch Stadtadressbuch
Widerspruch Datenübermittlung
Unsere Dienstleistungen
Meldeangelegenheiten
Anmeldungen (Neuzug nach Bietigheim-Bissingen)
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gemäß § 17 Abs. 1 BMG innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden, frühestens ab dem tatsächlichen Bezug.
Für das Anmelden in Bietigheim-Bissingen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- aktuelles amtliches Ausweisdokument von allen anzumeldenden Personen, wenn bei Kindern kein Ausweis oder Pass vorhanden ist, ist die Geburtsurkunde erforderlich
- bei ausländischen Dokumenten Reisepass/Ausweis und wenn vorhanden elektronischer Aufenthaltstitel
- sollten Sie nicht persönlich vorsprechen, ist zusätzlich eine Vollmacht, die Ausweise der anzumeldenden und der bevollmächtigten Person, sowie die Unterschrift des Meldepflichtigen auf der Vollmacht erforderlich (gilt nicht für Ehegatten und Minderjährige unter dem 18 Lebensjahr, die von der selben Adresse zuziehen)
- bei Zuzug aus dem Ausland: Heiratsurkunde/Scheidungsurteil; bei Kindern: Geburtsurkunde; alle Dokumente mit amtlicher Übersetzung oder in Internationaler Sprache
- Wohnungsgeberbescheinigung unten herunterladen oder über Service-bw.de online beantragen (bei Eigentum: Nachweis durch Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)
Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.
Wohnungsgeberbescheinigung online beantragen
Sie benötigen ein Service-bw.de Konto und die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises / Aufenthaltstitels.
Ummeldungen (Umzug innerhalb Bietigheim-Bissingen)
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden, frühestens ab dem tatsächlichen Bezug.
Für das Ummelden innerhalb Bietigheim-Bissingen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- aktuelles amtliches Ausweisdokument von allen anzumeldenden Personen, wenn bei Kindern kein Ausweis oder Pass vorhanden ist, ist die Geburtsurkunde erforderlich
- bei ausländischen Dokumenten Reisepass/Ausweis und wenn vorhanden elektronischer Aufenthaltstitel
- sollten Sie nicht persönlich vorsprechen, ist zusätzlich eine Vollmacht, die Ausweise der anzumeldenden und der bevollmächtigten Person, sowie die Unterschrift des Meldepflichtigen auf der Vollmacht erforderlich (gilt nicht für Ehegatten und Minderjährige unter dem 18 Lebensjahr, die von der selben Adresse zuziehen)
- Wohnungsgeberbescheinigung (bei Eigentum: Nachweis durch Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)
Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.
Wohnungsgeberbescheinigung online beantragen
Sie benötigen ein Service-bw.de Konto und die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises / Aufenthaltstitels.
Abmeldungen ins Ausland
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich gemäß § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
Für die Abmeldung ins Ausland benötigen Sie folgende Unterlagen:
- aktuelles amtliches Ausweisdokument
- vollständige Adresse im Ausland
- sollten Sie nicht persönlich vorsprechen, ist zusätzlich eine Vollmacht, die Ausweise der abzumeldenden und der bevollmächtigten Person, sowie die Unterschrift des Meldepflichtigen auf der Vollmacht erforderlich (gilt nicht für Ehegatten und Minderjährige unter dem 18 Lebensjahr, die von der selben Adresse wegziehen)
Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.
Abmeldung online beantragen
Sie benötigen ein Service-bw.de Konto und die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises / Auftenthaltstitels.
Ausweisdokumente
Zum 01.01.2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft - es dürfen ab diesem Tag Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Welches Reisedokument beantrage ich künftig für mein Kind? Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Beantragung Personalausweise
Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
- seitheriger Personalausweis oder wenn nicht vorhanden Reisepass bzw. Kinderreisepass, falls nicht vorhanden eine aktuelle Geburtsurkunde im Original
- bei Erstausstellung immer eine aktuelle Geburtsurkunde im Original
- Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit (Unabhängig der Staatsangehörigkeit, ist das Formular zwingend auszufüllen!!). Das Formular finden Sie weiter unter auf dieser Seite.
- bei Kindern unter 16 Jahren ist die persönliche Vorsprache des Kindes zwingend erforderlich, des weiteren muss zusätzlich mindestens ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein, außerdem wird die Einverständniserklärung beider gesetzlichen Vertreter, sowie deren Ausweisdokumente benötigt. Die Einverständniserklärung finden Sie weiter unten auf dieser Seite . Sollte es nur einen gesetzlichen Vertreter geben, wird ein aktueller Sorgerechtsnachweis benötigt.
- ein aktuelles biometrisches Passbild (gegen eine Gebühr in Höhe von 6 Euro können digitale Passbilder an unserem Selbstbedienungsterminal ab einer Körpergröße von 1,25m erstellt werden)
- Gebühr bei unter 24 J. 22,80 € und bei über 24 J. 37,00€. Die Gebühr muss bei Antragsstellung entrichtet werden.
Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.
Beantragung vorläufige Personalausweise
Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
- seitheriger Personalausweis oder wenn nicht vorhanden Reisepass bzw. Kinderreisepass, falls nicht vorhanden eine aktuelle Geburtsurkunde im Original
- bei Erstausstellung immer eine aktuelle Geburtsurkunde im Original
- Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit (Unabhängig der Staatsangehörigkeit, ist das Formular zwingend auszufüllen!!). Das Formular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
- bei Kindern unter 16 Jahren ist die persönliche Vorsprache des Kindes zwingend erforderlich, des weiteren muss zusätzlich mindestens ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein, außerdem wird die Einverständniserklärung beider gesetzlichen Vertreter, sowie deren Ausweisdokumente benötigt. Die Einverständniserklärung finden Sie weiter unten auf diese Seite. Sollte es nur einen gesetzlichen Vertreter geben, wird ein aktueller Sorgerechtsnachweis benötigt.
- ein aktuelles biometrisches Passbild (gegen eine Gebühr in Höhe von 6 Euro können digitale Passbilder an unserem Selbstbedienungsterminal ab einer Körpergröße von 1,25m erstellt werden)
- Gebühr 10 €. Die Gebühr muss bei Antragstellung entrichtet werden.
Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.
Beantragung Reisepässe
Für die Beantragung eines Reisepässes benötigen Sie folgende Unterlagen:
- seitheriger Reisepass oder wenn nicht vorhanden Personalausweis bzw. Kinderreisepass, falls nicht vorhanden eine aktuelle Geburtsurkunde im Original
- bei Erstausstellung immer eine aktuelle Geburtsurkunde im Original
- Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit (Unabhängig der Staatsangehörigkeit, ist das Formular zwingend auszufüllen!!). Das Formular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
- bei Kindern unter 18 Jahren ist die persönliche Vorsprache des Kindes zwingend erforderlich, des weiteren muss zusätzlich mindestens ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein, außerdem wird die Einverständniserklärung beider gesetzlichen Vertreter sowie deren Ausweisdokumente benötigt. Die Einverständniserklärung finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Sollte es nur einen gesetzlichen Vertreter geben, wird ein aktueller Sorgerechtsnachweis benötigt.
- ein aktuelles biometrisches Passbild(gegen eine Gebühr in Höhe von 6 Euro können digitale Passbilder an unserem Selbstbedienungsterminal ab einer Körpergröße von 1,25m erstellt werden)
- Gebühr bei unter 24 J. 37,50 € (Expresspass 69,50 €) und bei über 24 J. 70 € (Expresspass 102 €). Die Gebühr muss bei Antragsstellung entrichtet werden.
Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.
Beantragung vorläufige Reisepässe
Ein vorläufiger Reisepass kann nur unter bestimmten Voraussetzung und dringenden Gründen ausgestellt werden, u. a. nur dann, wenn die Lieferzeit eines Express-Reisepasses nicht mehr ausreicht.
Für die Beantragung eines vorläufigen Reisepässes benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Reisepass oder wenn nicht vorhanden Personalausweis bzw. Kinderreisepass, falls nicht vorhanden eine aktuelle Geburtsurkunde im Original
- bei Erstausstellung immer eine aktuelle Geburtsurkunde im Original
- Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit (Unabhängig der Staatsangehörigkeit, ist das Formular zwingend auszufüllen!!). Das Formular finden Sie unter weiter unten auf der Seite.
- bei Kindern unter 18 Jahren ist die persönliche Vorsprache des Kindes zwingend erforderlich, des weiteren muss zusätzlich mindestens ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein, außerdem wird die Einverständniserklärung beider gesetzlichen Vertreter, sowie deren Ausweisdokumente benötigt. Die Einverständniserklärung finden Sie weiter unten auf der Seite. Sollte es nur einen gesetzlichen Vertreter geben, wird ein aktueller Sorgerechtsnachweis benötigt.
- ein aktuelles biometrisches Passbild (gegen eine Gebühr in Höhe von 6 Euro können digitale Passbilder an unserem Selbstbedienungsterminal ab einer Körpergröße von 1,25m erstellt werden)
- Nachweis über bevorstehende Reise (Ticket, etc.)
- Gebühr 26 €. Die Gebühr muss bei Antragsstellung entrichtet werden.
Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.
Bescheinigungen
Meldebescheinigungen Antrag im Bürgeramt
Für die Ausstellung von Meldebescheinigungen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- aktuelles amtliches Ausweisdokument
- Gebühr: 7,50 €
- persönliche Vorsprache (sollten Sie nicht persönlich vorsprechen, ist zusätzlich eine Vollmacht, die Ausweise des Vollmachtgebers und der bevollmächtigten Person, sowie die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht erforderlich.)
Meldebescheinigung online beantragen
Sie können eine Meldebescheinigung online beantragen wenn Sie ein Service-bw.de Konto haben. Sie wird Ihnen dann kostenfrei in Ihrer Service-bw.de Postfach zugestellt.
Sie benötigen die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels.
Lebensbescheinigungen
Für die Ausstellung von Lebensbescheinigungen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- aktuelles amtliches Ausweisdokument
- Gebühr: 11,50 € (bei Vorlage zu Rentenzwecken gebührenfrei)
- persönliche Vorsprache
Haushaltsbescheinigung
Für die Bearbeitung Ihrer ausgewählten Anliegen sind folgende Unterlagen notwendig:
- aktuelles amtliches Ausweisdokument
- letzter Kindergeldbescheid, auf dem die Kindergeldnummer ersichtlich ist
Amtliche Bestätigungen
Bestätigung von Unterschriften
Für die Bestätigung von Unterschriften benötigen Sie folgende Unterlagen:
- persönliche Vorsprache unter Vorlage eines aktuellen amtlichen Ausweisdokumentes
- Gebühr 7,50 €. Die Gebühr wird sofort fällig.
Bestätigung von Kopien
Für die Bestätigung von Kopien benötigen Sie folgende Unterlagen:
- original Unterlagen + ggf. selbst gefertigte Kopien
- Gebühr 7,50 € je Seite. Die Gebühr wird sofort fällig. ggf. Gebühr für Kopien
- Eine Bestätigung von deutschen Personenstandsurkunden ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich hier an das zuständige Standesamt.
Auszüge aus dem Bundeszentralregister
Polizeiliche Führungszeugnisse - einfach oder erweitert
Für Beantragung eines Führungszeugnisses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- persönliche Vorsprache mit einem aktuellen amtlichen Ausweisdokument
- der Zweck für den Sie das Führungszeugnis benötigen muss angegeben werden
- Für private Zwecke (bspw. Bewerbung) wird das Führungszeugnis direkt an die antragstellende Person geschickt
- Für eine Behörde wird dieses direkt an die Behörde geschickt. Bei der Antragstellung müssen die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls das Aktenzeichen angegeben werden.
- Erweitertes Führungszeugnis: hierzu bitte den entsprechenden Nachweis mitbringen, in dem Sie aufgefordert werden, dieses zu beantragen.
- Gebühr 13 Euro. Die Gebühr muss bei Antragsstellung entrichtet werden
Polizeiliches Führungszeugnis online beantragen
Sie können ein polizeiliches Führungszeugnis auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz online beantragen.
Sie benötigen die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Für die Gewerbezentralregisterauszug benötigen Sie folgende Unterlagen:
- für Privatpersonen: persönliche Vorsprache mit einem aktuellen amtlichen Ausweisdokument
- für juristische Personen: Vertretungsvollmacht muss vorgelegt werden
ggf. aktuellen Handelsregisterauszug
- Gebühr 13 €. Die Gebühr muss bei Antragsstellung entrichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie hier
Gewerbezentralregisterauskunft online beantragen
Sie können einen Auszug zur Vorlage bei einem Unternehmen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Sie können eine Gewerbezentralregisterauszug auf der Internetseite vom Bundesamt für Justiz.de online beantragen
Sie benötigen die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels.
Führerschein
Führerschein
Führerscheinanträge können in den Bürgerämtern abgeholt und abgegeben werden. Für die Bearbeitung der Anträge ist das Landratsamt Ludwigsburg zuständig.
Gewerbeangelegenheiten
Gewerbeanmeldung
Für die Anmeldung von Gewerbe benötigen Sie folgende Unterlagen:
- aktuelles amtliches Ausweisdokument
- ausgefüllter bundeseinheitlicher Vordruck (erhältlich beim Bürgeramt, Löchgauer Str. 22)
- bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers.
- Handelsregisterauszug (bei eingetragenen Firmen)
- bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrags.
- Gebühr 23,00 € bzw. 34,50 €. Die Gebühr muss bei Anmeldung entrichtet werden.
Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.
Gewerbeanmeldung online beantragen
Sie können ein Gewerbe online anmelden wenn Sie ein Service-bw.de Konto haben.
Sie benötigen die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels.
Gewerbeummeldung
Für das Ummelden von Gewerbe benötigen Sie folgende Unterlagen:
- aktuelles amtliches Ausweisdokument
- bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers.
- Gebühr 23,00 € bzw. 34,50 €. Die Gebühr muss bei Ummeldung entrichtet werden.
Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.
Gewerbeabmeldung
Für die Abmeldung von Gewerbe benötigen Sie folgende Unterlagen:
- aktuelles amtliches Ausweisdokument
- bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers.
- Gebühr 7,50 €. Die Gebühr muss bei Abmeldung entrichtet werden.
Bitte beachten Sie, dass je nach Fall auch weitere Dokumente verlangt werden können, die nicht aufgeführt sind.
Sonstiges
Fundsachen
Fundsachen können sowohl im Bürgeramt Bietigheim als auch im Bürgeramt Bissingen abgegeben werden. Abholen kann man verlorene Gegenstände nur im Bürgeramt Bietigheim.
Abgabe von Anträgen zur Sozialhilfe und Grundsicherung (keine Sachbearbeitung)
Anträge auf Sozialhilfe / Grundsicherung können bei den Bürgerämtern abgegeben werden. Die Bearbeitung erfolgt durch das Landratsamt Ludwigsburg. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landratsamtes Ludwigsburg.
Ausgabe von Anträgen für Hundesteuer Ab-, An- und Ummeldung
Anträge können bei den Bürgerämtern abgeholt oder hier heuntergeladen werden.
Für die Bearbeitung ist das Steueramt zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Fischereischein auf Lebenszeit
Für den Fischereischein benötigen Sie folgende Unterlagen:
Fischereischein (ab dem 16. Lebensjahr):
- aktuelles amtliches Ausweisdokument
- Passbild
- Seitheriger Fischereischein oder falls nicht vorhanden Sachkundenachweis
- Gebühr:
1 Jahr -> 23,50 € (ab 01.01.2024)
5 Jahre -> 90,00 € (ab 01.01.2024)
10 Jahre -> 166,00 € (ab 01.01.2024)
Die Gebühr muss bei Antragsstellung entrichtet werden.
Jugendfischereischein
Für den Jugendfischereischein benötigen Sie folgende Unterlagen:
(10.-16. Lebensjahr):
Antrag muss von mind. einem gesetzlichen Vertreter gestellt werden
- aktuelles Ausweisdokument des Jugendlichen, sowie dem gesetzlichen Vertreter
- Passbild
- Gebühr 11,50 €. Die Gebühr muss bei Antragsstellung entrichtet werden.