Online Dienstleistungen

Wir nutzen die Online-Dienste aus dem Landesportal Service-bw.de
Voraussetzungen für die Nutzung:

  • Service-bw.de - Servicekonto (kostenlos) - hier beantragen
  • bei manchen Dienstleistungen: Identifikation über Personalausweis, Aufenthaltstitel  und die AusweisApp2
Meldebescheinigung

Meldebescheinigung

Mit der Meldebescheinigung kann gegenüber Dritten nachgewiesen werden, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über die im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und aktuelle Anschriften.

Für die Beantragung benötigen Sie den elektronischen Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitel, damit Sie authentifiziert werden und ihre persönlichen Daten ausgelesen werden können. Sie müssen im Online-Formular lediglich die Art der Meldebescheinigung auswählen. Die Meldebescheinigung wird Ihnen dann sofort und kostenfrei in Ihr Postfach zugestellt.

Sie benötigen die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels.

Hier gehts zum Online-Antrag auf Service-bw.de

 

Führungszeugnis beantragen (einfach)

Führungszeugnis beantragen (einfach)

Das einfache Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

Es gibt zwei Arten von einfachen Führungszeugnissen:

  • Privatführungszeugnis = Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde = z. B. bei Erteilung einer Fahrerlaubnis, es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

Für die Bearbeitung Ihrer ausgewählten Anliegen sind folgende Unterlagen notwendig:

  • aktuelles amtliches Ausweisdokument
  • der Zweck für den Sie das Führungszeugnis benötigen muss angegeben werden
  • Für private Zwecke (bspw. Bewerbung) wird das Führungszeugnis direkt an die antragstellende Person geschickt
  • Für eine Behörde wird dieses direkt an die Behörde geschickt. Bei der Antragstellung müssen die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls das Aktenzeichen angegeben werden.
  • Gebühr 13 Euro. Die Gebühr muss bei Antragsstellung entrichtet werden.

Sie benötigen die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels.
 

Hier geht´s zum Antrag auf dem Online-Portal des Bundesamtes für Justiz

Führungszeugnis beantragen (erweitert)

Führungszeugnis beantragen (erweitert)

Es gibt zwei Arten von erweiterten Führungszeugnissen:

  • das Privatführungszeugnis für private Zwecke, z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, und
  • das Behördenführungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde

Wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, z.B. als Erzieher(in), Lehrer(in), Schulbusfahrer(in), Bademeister(in) oder Sporttrainer(in), müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen. 

 

Für die Bearbeitung Ihrer ausgewählten Anliegen sind folgende Unterlagen notwendig

  • aktuelles amtliches Ausweisdokument
  • der Zweck für den Sie das Führungszeugnis benötigen muss angegeben werden
  • Für eine Behörde wird dieses direkt an die Behörde geschickt. Bei der Antragstellung müssen die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls das Aktenzeichen angegeben werden.
  • Erweitertes Führungszeugnis: hierzu bitte den entsprechenden Nachweis vorlegen, in dem Sie aufgefordert werden, dieses zu beantragen.
  • Gebühr 13 Euro. Die Gebühr muss bei Antragsstellung entrichtet werden.

Sie benötigen die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels.


Hier geht´s zum Online-Antrag des Bundesamtes für Justiz

Wohnungsgeber-Bescheinigung ausstellen

Wohnungsgeber-Bescheinigung ausstellen

Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnsitz anmelden, dazu brauchen Sie die Wohnungsgeberbescheinigung. Mit der Bescheinigung bestätigt im Regelfall der Vermieter oder eine vom Eigentümer der Wohnung beauftragten Person oder Stelle (z.B. Hausverwaltung) schriftlich, dass Sie in die Wohnung eingezogen sind.

Sie benötigen die Onlineausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels.
 

Hier geht´s zum Onlineantrag auf Service-bw.de

Ins Ausland abmelden

Ins Ausland abmelden

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich gemäß § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

 

Hier gehts zum Online-Antrag auf Service-bw.de

 

Wohngeld beantragen - nur Erstantrag

Wohngeld beantragen - nur Erstantrag

Was ist Wohngeld?

Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete/Belastung.

Was müssen Sie beachten?

Als Mieter/Mieterin oder Untermieter/Untermieterin einer Wohnung verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss. Den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss verwenden Sie bitte auch, wenn Sie Bewohner/Bewohnerin eines eigenen Mehrfamilienhauses sind, das mehr als zwei Wohnungen hat. Auch als Heimbewohner/Heimbewohnerin bzw. Bewohner/Bewohnerin in besonderer Wohnform können Sie Mietzuschuss beantragen. Um Wohngeld für Wohneigentum zu beantragen, müssen Sie Eigentümer/Eigentümerin von selbst genutztem Wohnraum sein. Wenn Sie bereits Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung („Sozialhilfe“)) erhalten, bekommen Sie wahrscheinlich kein Wohngeld. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrer Wohngeldbehörde aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

Bitte beachten: Es ist online nur die Erstbeantragung möglich!

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Kindertagesbetreuung

Steuern

Steueridentifikationsnummer beantragen

Steueridentifikationsnummer beantragen

Die Steueridentifikationsnummer identifiziert Sie im Besteuerungsverfahren. Durch die Nummer können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig zugeordnet werden. Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen. Falls diese Nummer verlegt, verloren oder vergessen wurde, kann sie erneut mitgeteilt werden.
Über das Eingabeformular des Portals des Bundeszentralamtes für Steuern müssen lediglich persönliche Angaben gemacht werden. Der Chatbot ViOlA kann hierbei helfen.

Hier gehts zum Online-Antrag des Bundeszentralamtes für Steuern

 

Hundesteuer

Hundesteuer

Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Bietigheim-Bissingen sind alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde, die über 3 Monate alt sind, innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung der Stadt schriftlich anzuzeigen. Auch das Ende der Hundehaltung ist der Stadt anzuzeigen.

Im Anschluss an die Hundean- oder -abmeldung erhalten Sie vom Steueramt einen entsprechenden Hundesteuerbescheid.

Sie können außerdem im Fall des Verlusts Ihrer Hundemarke eine Hundeersatzmarke beantragen.

Mehr Informationen zur Hundesteuer auch zu schriftlichen und persönlichen Anträgen gibt´s auf den Seiten des Steueramtes.

Hund anmelden

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Hund abmelden

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Hundesteuerersatzmarke beantragen

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Gewerbe

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.

Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten. Sie können einen Auszug zur Vorlage bei einem Unternehmen oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.


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Anzeige eines Wanderlagers

Anzeige eines Wanderlagers

Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen angeboten oder Bestellungen angenommen werden können. Als feste Verkaufsstelle kommen zum Beispiel kurzzeitig angemietete Ladenlokale, Räume in Hotels und Gaststätten, Zelte, Stadthallen und sonstige Hallen. Um ein Wanderlager durchzuführen und öffentlich anzukündigen, muss es spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
 

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Aufnahme einer Reisegewerbetätigkeit (Reisegewerbekarte beantragen)

Aufnahme einer Reisegewerbetätigkeit (Reisegewerbekarte beantragen)

Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt in den meisten Fällen eine Reisegewerbekarte. Diese kann befristet oder unbefristet ausgestellt werden. Vor der Aushändigung der Reisegewerbekarte muss Sie vom Antragsteller unterschrieben werden. Die Bearbeitungsdauer liegt bei 4 bis 6 Wochen.
 

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Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen

Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen

Tätigkeiten als Unternehmer im Bewachungsgewerbe (z.B. im Objekt- oder Personenschutz) dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis ausüben. Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben, die Freiheit, das Eigentum oder den Besitz fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen.

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Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung

Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausgeübt wird. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird, die Absicht dazu reicht aus. Damit die Tätigkeit als Gewerbe eingestuft werden kann, muss sie gesellschaftlich anerkannt sein.

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Gründung eines Pfandleihgewerbes

Gründung eines Pfandleihgewerbes

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers gewerblich betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis.
 

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Überwachungsbedürftiges Gewerbe - Zuverlässigkeit nachweisen

Überwachungsbedürftiges Gewerbe - Zuverlässigkeit nachweisen

Bei den überwachungsbedürftigen Gewerben oder auch Vertrauensgewerben genannt, ist die Ausübung an besondere Bedingungen geknüpft. Diese Gewerbe bedürfen zwar keiner besonderen Erlaubnis, dennoch ist an die Zuverlässigkeit der Betreibenden eine erhöhte Anforderung zu stellen, die nachgewiesen werden muss.
 

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Gastgewerbe + Veranstaltungen

Eröffnung einer Gaststätte

Eröffnung einer Gaststätte

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft), wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist. Ein Gaststättengewerbe betreibt auch, wer als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Die Gaststättenkonzession kann als Neukonzession, Konzession nach Umbauten oder Erlaubnis für das Führen einer Gaststätte durch eine Stellvertretung erhalten werden.

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Durchführung von Messen, Märkten, etc

Durchführung von Messen, Märkten, etc

Wer eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten will, benötigt dafür die Festsetzung der zuständigen Stelle. Mit der Festsetzung darf der Antragsteller die Messe, die Ausstellung oder den Markt als Veranstalter abhalten. Die Festsetzung kann im öffentlichen Interesse mit Auflagen verbunden werden, dies ist auch nachträglich möglich.

 

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Straußwirtschaft (Besenwirtschaft) anzeigen

Straußwirtschaft (Besenwirtschaft) anzeigen

Wer im Rahmen einer Straußwirtschaft selbsterzeugten Wein beziehungsweise Apfelwein ausschenken sowie dabei kalte und einfach zubereitete warme Speisen anbieten möchte, muss den Betrieb einer Straußwirtschaft anzeigen. Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebs vorgenommen werden.
 

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Ausländerwesen
Blaue Karte zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen (blaue Karte)

Blaue Karte zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen (blaue Karte)

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung. Voraussetzungen sind unter anderem

  • ein deutscher Hochschulabschluss, ein anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder ein ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist,
  • ein den Qualifikationen entsprechender Arbeitsplatz und
  • ein Mindestbruttogehalt.

Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU können unter erleichterten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

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Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen

Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen

Wenn Sie

  • als Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter anerkannt worden sind oder
  • Sie eine Aufenthaltserlaubnis aus sonstigen völkerrechtlichen, politischen oder humanitären Gründen erhalten haben

erhalten zusammen mit Ihrer ersten Aufenthaltserlaubnis eine Wohnsitzauflage, mit dem der konkrete Wohnort festgelegt wird. Diese Verpflichtung kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.

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Verkehr

Parken - Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StvO

Parken - Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StvO

Mit Ausnahmegenehmigungen können Fahrzeuge eines Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in gesperrte Bereiche einfahren oder geparkt werden. Es gilt nicht nur für Handwerker, sondern beispielsweise auch für Zustelldienste oder andere Personengruppen die ein berechtigtes Interesse haben.
 

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Bewohnerparkausweis im Bereich Krankenhaus

Bewohnerparkausweis im Bereich Krankenhaus

Im Parkgebiet Krankenhaus ist das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz. Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt. Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

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Straßensondernutzung beantragen (im Stadtgebiet)

Straßensondernutzung beantragen (im Stadtgebiet)

Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet. Wenn öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr benutzt werden sollen, so ist dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Beispiele solcher Sondernutzung können der Verkauf von Waren aller Art, das Aufstellen von Tischen und Stühlen für ein Straßencafé oder die Ausübung von Straßenkunst sein. Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße muss eine Genehmigung beantragt werden (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).

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Sonstiges

Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Wer gewerbsmäßig Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis. Zusätzlich muss für jedes aufgestellte Gerät nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Mit dieser Erlaubnis darf keine Spielhalle eröffnet werden.
 

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Veranstaltung andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit

Veranstaltung andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit

Wer gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchte (z.B. Geschicklichkeitsspiele), benötigt dafür eine Erlaubnis. Ein Geschicklichkeitsspiel liegt vor, wenn der Spieler nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit oder eigenes Wissen den Ausgang des Spiels bestimmen kann. Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über Gewinn und Verlust überwiegend durch Zufall bestimmt. Die Erlaubnis berechtigt nicht allgemein zu Veranstaltungen von Gewinnspielen, sondern bezieht sich nur auf ein bestimmtes Spiel. Sie ist an die Person und an den Veranstaltungsort gebunden.
 

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Versteigerung fremder Sachen als öffentlich bestellter Versteigerer

Versteigerung fremder Sachen als öffentlich bestellter Versteigerer

Wer öffentliche Versteigerungen fremder Sachen nach bestimmten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Handelsgesetzbuchs durchführen möchte, die zwangsweise angeordnet beziehungsweise umgesetzt werden, muss sich öffentlich bestellen und als Versteigerer vereidigen lassen.
Dies gilt beispielsweise für Pfandverkäufe oder Notverkäufe. Der Eigentümer oder die Eigentümerin des Versteigerungsguts hat keinen Einfluss auf den Preis und das Mindestgebot. Er oder sie muss sich daher darauf verlassen können, dass Sie als besonders zuverlässige und qualifizierte Person seine oder ihre Eigentumsinteressen schützen.

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Versteigerung fremder Sachen

Versteigerung fremder Sachen

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchte, benötigt eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, wenn dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist. Unter den gleichen Voraussetzungen kann die Behörde auch Auflagen nachträglich aufnehmen, ändern und ergänzen.
 

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Waffenbesitzkarte beantragen

Waffenbesitzkarte beantragen

Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. In dieser registriert die Behörde Ihre Waffen. Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, trägt die Behörde darin alle weiteren Waffen ein, die Sie erwerben.

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