Grabarten und Bestattungsformen
Friedhof
Allgemeines
Grundsätzlich wird zwischen Reihen- und Wahlgräbern unterschieden. Reihengräber sind Gräber, in denen immer nur ein Verstorbener beigesetzt wird. In Wahlgräbern können bis zu vier Verstorbene beigesetzt werden.
Reihengräber (Erd- und Urnengräber)
Reihengräber sind Grabstätten (Erd- und Urnengräber), die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben werden. In einem Reihengrab darf nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Reihengräber werden für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre bei Särgen, 15 Jahre bei Urnen) zugeteilt. Eine Verlängerung nach Ablauf der Ruhezeit ist nicht möglich. Verantwortlich für die Reihengrabstätte sind die Angehörigen des dort Bestatteten. Auf Antrag können Verstorbene auch in anonymen oder halbanonymen Reihengräbern oder Urnenreihengräbern bestattet werden.
Wahlgräber
Wahlgräber (Erd- und Urnengräber) sind Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren bei Särgen und 15 Jahren bei Urnen verliehen wird. In ein Wahlgrab können bis zu 4 Särge bzw. Urnen eingelegt werden. Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. Verantwortlich für die Grabstätte ist der jeweilige Nutzungsberechtigte. Auf dem Friedhof St. Peter ist ein Grabfeld als Muslimen-Grabfeld ausgewiesen.
Urnennischen / Kolumbarien
Urnennischen sind Aschenstätten in Urnenwänden oder Urnenstelen (Kolumbarien). Urnennischen können bis zu 2 Urnen aufnehmen. Sie werden für die Dauer der Ruhezeit (bei Reihengräbern) oder Nutzungszeit (bei Wahlgräbern) (jeweils 15 Jahre) abgegeben. Eine Verlängerung bei Wahlgräbern ist möglich.
Urnengräber an Bäumen (Urnenbaumgräber)
Urnenbaumgräber sind in einem Halbkreis um einen Baum herum angelegte Gräber. Wahlweise kann hier ein Urnenbaumgrab für die Bestattung einer Urne (Reihengrab) oder von zwei Urnen (Wahlgrab) erworben werden. Urnenbaumgräber (Reihen- und Wahlgräber) werden der Reihe nach belegt. Die Urnen müssen aus biologisch abbaubarem Material hergestellt sein. Auf der Grabfläche ist das Ablegen von Blumen und Grabschmuck nicht gestattet.
Urnenrasengräber
Urnenrasengräber sind Aschenstätten, die mit Rasen eingesät sind und sonst keine Bepflanzung aufweisen. Urnenrasengräber können bis zu 2 Urnen aufnehmen und werden für die Dauer der Ruhezeit (bei Reihengräbern) oder Nutzungszeit (bei Wahlgräbern) (jeweils 15 Jahre) abgegeben. Urnenrasengräber (Reihen- und Wahlgräber) werden der Reihe nach belegt. Eine Verlängerung bei Wahlgräbern ist möglich. Auf der Grabfläche ist das Ablegen von Blumen und Grabschmuck nicht gestattet.
Urnengräber in gärtnerbetreuten Grabfeldern
Urnengräber in gärtnerbetreuten Grabfeldern sind Aschenstätten, in denen ein Konzessionär die Gräber und die Umgebungsgrünflächen innerhalb der gärtnerbetreuten Grabfelder gärtnerisch anlegt und dauerhaft pflegt. Die Gräber können bis zu 2 Urnen aufnehmen und werden für die Dauer der Ruhezeit (bei Reihengräbern) oder Nutzungszeit (bei Wahlgräbern) (jeweils 15 Jahre) abgegeben. Voraussetzung für die Vergabe von Gräbern in den gärtnerbetreuten Grabfeldern ist, dass der Nutzungsrechtsinhaber zuvor einen Dauergrabpflegevertrag mit dem Konzessionär über die gesamte Laufzeit des Grabes abgeschlossen hat.