Sie müssen ihre Gewerbesteuererklärung an das Finanzamt übermitteln. Das Finanzamt berechnet den Steuermessbetrag. Dieser wird durch Multiplikation des Gewerbeertrags mit der sogenannten Steuermesszahl errechnet. Daneben werden weitere kleinere Rechenschritte vorgenommen (z.B. Abzug eines Freibetrags). Die Details ergeben sich aus dem Gewerbesteuergesetz.
Den Steuermessbetrag übermittelt das Finanzamt an Sie und die Gemeinde, in der Sie Ihren Betriebssitz haben.
Danach multipliziert die Gemeinde den ermittelten Steuermessbetrag mit einem Hebesatz. Das Ergebnis ist der Gewerbesteuerbetrag, der Ihnen gegenüber mit einem Bescheid festgesetzt wird. Der Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Der Hebesatz der Stadt Bietigheim-Bissingen beträgt derzeit 375 Prozent.
Hinweis: Das Finanzamt teilt den Steuermessbetrag nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel (i.d.R. Höhe der bezahlten Arbeitslöhne) auf, wenn Sie
- einen Gewerbebetrieb
- mit mehreren Niederlassungen
- in unterschiedlichen Gemeinden
haben. Die Gewerbesteuer wird dann in Teilbeträgen von den einzelnen Gemeinden erhoben (sogenannte Zerlegung). Das gleiche gilt, wenn Sie Ihren Betrieb innerhalb eines Jahres in eine andere Gemeinde verlegt haben.