Grundsteuer

Steueramt

Informationen zum Zeitplan für die neuen Grundsteuerbescheide, zur Fälligkeit der ersten Grundsteuerrate und zur Änderung Ihrer Daueraufträge finden Sie hier.

Umfassende Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier.

Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, müssen Sie die Grundsteuer jährlich bezahlen.

Es wird unterschieden zwischen Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien) und Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke).
Hinweis: Als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient bei der Grundsteuer B der Grundsteuerwert des Grundstücks und bei der Grundsteuer A der Ertragswert des Grundstücks. Das persönliche Vermögen des Grundstückeigentümers spielt dabei keine Rolle.

Das Steueramt bittet vorab um eine telefonische Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.