Zeitplan für die neuen Grundsteuerbescheide / Fälligkeit der ersten Grundsteuerrate / Änderung Ihrer Daueraufträge
Die neuen Hebesätze der Grundsteuer für 2025 wurden von der Stadt im Rahmen der Haushaltssatzung im Dezember letzten Jahres beschlossen.
Die Hebesätze betragen
für die Grundsteuer A (Land- und Fortwirtschaft): 725 v.H.
für die Grundsteuer B (alle übrigen Grundstücke): 215 v.H.
Die Grundsteuerjahresbescheide 2025 wurden am 19.02.2025 verschickt.
In „normalen“ Jahren ist die Fälligkeit der ersten Grundsteuerrate der 15.02.. Aufgrund des Versands der Grundsteuerjahresbescheide am 19.02.2025 kann dieser Termin in diesem Jahr nicht gehalten werden. Als neues Zahlungsziel für die erste Grundsteuerrate ist auf den Bescheiden deshalb der 24.03.2025 ausgewiesen, so dass Sie ausgehend vom Bescheiddatum einen Monat Zeit haben werden, die Grundsteuer an die Stadt zu überweisen oder ein Lastschriftmandat einzureichen, falls Sie noch keines erteilt haben.
Sollten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag zur Überweisung der Grundsteuer erteilt haben, bitten wir Sie, diesen zu stornieren, da sich der Grundsteuerbetrag in fast allen Fällen ändern wird. Bitte richten Sie Ihren Dauerauftrag entsprechend Ihrem Grundsteuerbescheid neu ein. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich die Teilnahme am kostenfreien Lastschriftverfahren.