Hundesteuer
Steueramt
Sind Sie Halter eines Hundes oder mehrerer Hunde in Bietigheim-Bissingen, sind Sie verpflichtet, diese/n bei der Stadt Bietigheim-Bissingen anmelden und für den Hund Hundesteuer zu bezahlen.
Sind Sie Halter eines Hundes oder mehrerer Hunde in Bietigheim-Bissingen, sind Sie verpflichtet, diese/n bei der Stadt Bietigheim-Bissingen anmelden und für den Hund Hundesteuer zu bezahlen.
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise ab Zuzug in die Stadt bei der Stadt Bietigheim-Bissingen anmelden.
Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund innerhalb eines Monats bei der Stadt Bietigheim-Bissingen abmelden. Sie müssen dann die Hundesteuermarke an die Stadt zurückgeben.
Sie können die An- und die Abmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen.
Für die An- und die Abmeldung Ihres Hundes verwenden Sie bitte die Formulare "Hundeanmeldung" und „Hundeabmeldung“. Die Formulare können Sie auf dieser Seite in der Rubrik „Formulare“ downloaden. Alternativ können wir Ihnen das jeweilige Formular per Email oder per Post zuschicken.
Die Höhe der Hundesteuer wird in der Hundesteuersatzung der Stadt Bietigheim-Bissingen festgelegt.
Die Hundesteuer beträgt für
Bei einer Anmeldung im Laufe des Jahres wird die Hundesteuer nur anteilig berechnet und bei einer Abmeldung im Laufe des Jahres wird die anteilige Hundesteuer für den Rest des Jahres erstattet.
Da laut Hundesteuersatzung die Pflicht zum Mitführen der Hundesteuermarke besteht, ist bei Verlust der Hundesteuermarke eine Ersatzmarke zu beantragen. Diese ist gegen eine geringe Gebühr beim Steueramt erhältlich.
Marktplatz Arkaden
Kirchplatz 5
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon:
07142 74-273
Fax: 07142 74-272
E-Mail:
hundesteuer@bietigheim-bissingen.de
Mo – Fr 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo – Mi 14:00 bis 16:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr
Rathaus & Politik
Weitere Infos zum Thema Hundesteuer finden Sie bei den Online-Diensten im Bürgeramt.