Vergnügungssteuer
Steueramt
Stellen Sie im Stadtgebiet der Stadt Bietigheim an öffentlich zugänglichen Orten Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte auf, haben Sie diese bei der Stadt Bietigheim-Bissingen anzumelden und grundsätzlich Vergnügungssteuer zu bezahlen.
Der Vergnügungssteuer unterliegen
Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Stadtgebiet an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. in Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen) zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden.
Als öffentlich zugänglich gelten auch Orte, die nur gegen Entgelt gleich welcher Art oder nur von einem bestimmten Personenkreis (z.B. Vereinsmitgliedern) betreten werden dürfen.
Für einige Geräte ist keine Vergnügungssteuer zu bezahlen, da sie nach der Vergnügungssteuersatzung steuerbefreit sind (z.B. Billardtische, Tischfußballgeräte und Dart-Spielgeräte).
Höhe der Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer beträgt
- bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit 22 v.H. des Einspielergebnisses
- bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit
- aufgestellt in einer Spielhalle 95,00 Euro je Gerät und Monat
- aufgestellt in einer Gaststätte 45,00 Euro je Gerät und Monat.
Verfahrensablauf
Der Aufsteller hat bis zum 15. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres eine Steueranmeldung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck getrennt nach Gerätearten, nach dem Aufstellungsort und nach den einzelnen Geräten abzugeben.
Der Aufsteller ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Die Steuer ist bis zu diesem Tage fällig und ohne weitere Aufforderung durch die Stadt an die Stadtkasse zu entrichten.
Kontakt
Stadtkämmerei - Vergnügungssteuer
Marktplatz Arkaden
Kirchplatz 5
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon:
7142 74-252
Fax: 07142 74-272
E-Mail:
vergnuegungssteuer@bietigheim-bissingen.de
Öffnungszeiten
Mo – Fr 08:00 bis 12:00 Uhr
Mo – Mi 14:00 bis 16:00 Uhr
Do 14:00 bis 18:00 Uhr