Station 11 – Uferzonen Dynamik pur

Vielfalt zählt!

Nicht jeder Fluss ist gleich. Die Unterschiede zwischen einem Gebirgsbach, einem Mittellandbach wie der Metter und einem träge fließenden Flachlandstrom sind groß. 
Vielfältig gestaltete natürliche Uferzonen (Prall- und Gleithänge), Strukturen im Gewässer (Kiesbänke, gestürzte Bäume o.ä.), Erosions- und Ablagerungsbereiche sowie eine unveränderte Gewässersohle sind Kennzeichen für einen naturnahen Fluss wie die Metter.

Seit 2014 sind nach § 29 Wassergesetz BW entlang von Gewässern (gilt auch für ständig wasserführende Gräben) Streifen von 10 Metern Breite (außerorts) ab der Böschungskante als sog. „Gewässerrandstreifen“ zu erhalten, die entweder mit Grünland oder Gehölzen bestanden sind. Vor allem Ackerflächen müssen den zehn Meter Abstand einhalten. In diesem Schutzstreifen hat das Gewässer auch die Möglichkeit sich zu verändern: Natürliche Uferabbrüche an Prallhängen und der daraus folgende „Landverlust“ ist zu tolerieren. Davon ausgenommen sind lediglich Stellen, an denen die Infrastruktur (Straßen, Leitungen usw.) beschädigt würde.

Das Mettertal ist ein Schutzgebiet für Tiere und Pflanzen

Einfache Regeln helfen, die Natur aktiv zu bewahren.

Sicherheitshinweis: Die Begehung erfolgt auf eigene Gefahr.